RDK9 muss klimaneutral betrieben werden

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Änderungsantrag zu TOP 17 der Gemeinderatssitzung am 25.11.2025

Die Stadtverwaltung verfolgt in den Verhandlungen über den städtebaulichen Vertrag (“Generalvertrag”) konsequent die Ziele, die sich aus dem Karlsruher Klimaschutzkonzept ableiten lassen. Dies beinhaltet u.a. die folgenden Positionen:

  1. Das Kraftwerk wird als Spitzenlastkraftwerk (bis zu 1.000 Betriebsstunden pro Jahr) konzipiert.
  2. Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Kraftwerks werden von Beginn des Betriebs kompensiert.
  3. Die im LoI benannten strukturierten Lieferverträge für Erdgas werden so gestaltet, dass die Abhängigkeit von außereuropäischen Akteuren reduziert und die Vorkettenemissionen auf ein Maß von unter 4.0000 g CO 2eq./GJ festgelegt werden. Damit ist LNG Gas aufgrund der grundsätzlich höheren Treibausgasemissionen gegenüber pipeline-gebundenen Gas faktisch ausgeschlossen.
  4. Es wird ein verbindlicher Zeitplan zur Umstellung auf grünen Wasserstoff vereinbart.

Begründung

Der bisher bekannte Inhalt der Absichtserklärung (letter of intent – LoI) entspricht nicht den Zielsetzungen des Karlsruher Klimaschutzkonzepts. Bis zu einer Beschlussfassung über den Bebauungsplan inklusive städtebaulicher Verträge sind daher noch konkretere Ziele mit der EnBW zu vereinbaren.

Zur weiteren Information:

Scope 1-Emissionen sind direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die im Besitz des jeweiligen Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden. Dazu zählen etwa Emissionen von Fahrzeugen, Heizungen und Kraftwerken, die das Unternehmen selbst betreibt.

Scope 2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen, die durch eingekaufte Energie wie Strom, Gas, Wasserdampf oder Fernwärme entstehen. Sie werden zwar vom jeweiligen Unternehmen verbraucht, aber außerhalb der eigenen Systemgrenzen erzeugt – zum Beispiel für den Transport oder in Kraftwerken oder Raffinerien, wenn dabei fossile Brennstoffe genutzt werden. Informationen zu den berechneten THG Emissionen der unterschiedlichen Erdgasvarianten finden sich in einer Studie des Karlsruher ISI für das Umweltbundesamt. [1]

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Dr. Sonja Klingert

[1] https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/ccx/2019/2019-05-15_cc_21-2019_roadmap-gas_lng.pdf

Wir erhielten eine ausführliche Stellungnahme von Stadtverwaltung sowie weitere Erläuterungen der EnBW zu unseren Antragspunkten. Der Antrag sollte damit für erledigt erklärt werden.
Wir waren damit nicht einverstanden und erhielten nach der Beratung die erneute Zusage von OB Mentrup, dass die grünen Forderungen – die dem beschlossenen Karlsruher Klimaschutzkonzept entspringen – in den weiteren Verhandlungen energisch eingebracht werden.

→ Der Änderungsantrag wurde am 25.11.2025 im Gemeinderat behandelt. Im Zuge der Diskussionen hat Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup zugesichert, unsere Forderungen, wie in dem Änderungsantrag formuliert, als Ziele in die Verhandlungen für den städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen und in aller Ernsthaftigkeit zu verfolgen. Somit wurde auf eine Abstimmung verzichtet.