Gewalt gegen Frauen: Prioritäten setzen – Schutz erhöhen: Istanbul-Konvention in Karlsruhe – Umsetzungsbericht 2024/2025

von Dr. Iris Sardarabady

In der Gemeinderatssitzung am 30.09.2025 wurde unter TOP 9 über den Umsetzungsbericht 2024/2025 zur Instanbul-Konvention gesprochen.

Der vorliegende Bericht zeigt, dass wir bei der Umsetzung von Gewaltschutz auf kommunaler Ebene trotz aller Herausforderungen vorankommen.  Er zeigt aber auch, wie notwendig dafür die Einrichtung der dauerhaften Koordinierungsstelle im letzten Jahr war.

Die Umsetzung von Gewaltschutz hat in Karlsruhe seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Wichtig für den Aufbau eines professionellen Unterstützungssystems waren die Zusammenarbeit im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ und die Gemeinderatsbeschlüsse ab 2018 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Der Bericht gibt einen guten Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand bei verschiedenen Gewaltformen. Er zeigt Verbesserungen auf und den weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Ebenso ist der Druck zur Priorisierung in den nächsten Jahren, aufgrund der finanziellen Engpässe, deutlich spürbar.

Auch wenn beim Thema Gewalt gegen Frauen alle Bedarfe und Zielgruppen wichtig sind, können angesichts der prekären Haushaltslage nicht alle Lücken gleichzeitig geschlossen werden. Die Schwierigkeit wird sein, trotz Priorisierung auf bestimmte Themenfelder auch verschobene Aufgaben ressourcenschonend weiter zu bearbeiten. Betroffene Zielgruppen wie z.B. Frauen mit Behinderungen müssen weiter im Blickfeld bleiben!

Die Verwaltung ist bei der veränderten Schwerpunktsetzung pragmatisch vorgegangen. Sie reagiert auf aktuelle Entwicklungen und nutzt bestehende Strukturen und Ressourcen. Die starke Vernetzung in den Bereichen Ausstieg aus der Prostitution, Täterberatung, Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung zeigt Wirkung, Absprachen und Verfahrensabläufe wurden verbessert. Was uns besonders freut: Im Herbst wird – vier Jahre nach unserem Antrag zur Weiblichen Genitalverstümmelung –eine medizinische Sprechstunde am Klinikum etabliert.

Höchste Priorität für die kommenden Jahre muss der Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des bestehenden Hilfssystems sein, eines Hilfssystems, das allerdings seit Jahren an seinen Leistungsgrenzen arbeitet.

Das neue Gewalthilfegesetz verpflichtet die Länder ab 2027, ein bedarfsgerechtes Angebotsnetz sicherzustellen. Noch ist unklar, wie die Finanzierung umgesetzt wird. Gleichzeitig bereitet uns die schwierige Haushaltslage vor Ort große Sorgen.

Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und weiterhin für ausreichende Unterstützung der Betroffenen eintreten.