Änderungsantrag zu TOP 24 der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2009
Lärmaktionsplan 1. Maßnahmenpaket
Antrag:
- Bereits mit dem ersten Maßnahmenpaket wird der Hardtwald im unbebauten Bereich zwischen Konrad-Adenauer-Ring im Süden, Willy-Brandt-Allee und Kirchfeldsiedlung im Westen, L604 im Norden und der Waldstadt bzw. der Theodor-Heuss-Allee im Osten nach Richtlinie 2002/49/EG (Artikel 8 Absatz 1 b) als „ruhiges Gebiet“ innerhalb eines Ballungsraums ausgewiesen.
- Die Verwaltung prüft, welche juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung aller durch das Regierungspräsidium abgelehnten verkehrslenken-den Lärmminderungsmaßnahmen bestehen und berichtet dem Gemeinderat.
Sachverhalt/Begründung:
Die Anregung, den Hardtwald als „ruhiges Gebiet“ auszuweisen, wurde als Einwendung im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans eingebracht. Die GRÜNE Fraktion unterstützt diesen Vorschlag. Der Hardtwald als wichtiges Naherholungsgebiet für die Karlsruher Bevölkerung muss dauerhaft vor zusätzlichen Lärmbelastungen geschützt werden.
Die Kommunen wurden als zuständige Behörden zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG festgesetzt. Da dieser Festlegung zusätzlicher Aufgaben keine zusätzlichen Finanzmittel zur Aufgabenerfüllung folgten, muss der Fokus auf verkehrslenkenden Maßnahmen liegen.
Ein Großteil der angedachten Maßnahmen wurde entweder in der Vorprüfung durch das Amt für Bürgerservice und Sicherheit oder durch das Regierungs-präsidium abgelehnt. Dies erschwert angesichts der knappen finanziellen Spielräume Karlsruhes erheblich die Erfüllung der Aufgaben der Richtlinie 2002/49/EG.
Ebenso Bestandteil der 2002/49/EG (Artikel 8 Absatz 1 b) ist die Festlegung ruhiger Gebiete innerhalb des Ballungsraumes. Da diese Maßnahme finanziell nicht stark ins Gewicht fällt, kann sie auch mit dem ersten Maßnahmenpaket erfolgen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Dr. Dorothea Polle-Holl
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