Haushaltswirtschaftliche Sperre im Teilhaushalt Kultur nach geänderten Kriterien umsetzen

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Änderungsantrag zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2025

  1. Die Projektförderungen (Gesamtbetrag 128.830 Euro gerundet) werden nicht gekürzt.
  2. Im Transferhaushalt IF (institutionelle Förderung) werden nur bei den Institutionen Kürzungen vorgenommen, die über einem Förderbeitrag von 200.000 Euro liegen.
  3. Auch die Volkshochschule wird von den Kürzungen ausgenommen.
  4. Der Beitrag zur Aufhebung der hauswirtschaftlichen Sperre 2025 im Bereich institutioneller Kultur-Förderungen wird nach folgenden Maßstäben erbracht:
    • Bei Förderbeiträgen zwischen 200.000 und 300.000 Euro werden bis zu maximal 1,0 Prozent der städtischen Förderung einbehalten,
    • Bei Förderbeiträgen zwischen 300.000 und 400.000 Euro werden bis zu maximal 1,5 Prozent der städtischen Förderung einbehalten,
    • Bei Förderbeiträgen ab 400.000 werden bis zu maximal 1,8 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, bis in Summe maximal 687.990 Euro als Beitrag zur Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2025 erreicht sind.
  5. Im Zuge der Reformierung der allgemeinen institutionellen Förderpraxis (siehe Beschluss Kulturausschuss im März 2024), bereitet die Stadtverwaltung einen Prozess zur Entwicklung von Kriterien zur institutionellen und projektbezogenen städtischen Kultur-Förderung vor, mit dem Ziel, dass die Politik die Kriterien samt Höhe der Gesamtsummen je Doppelhaushalt beschließt und das Kulturamt unter Einbeziehung eines noch zu definierenden Expert*innen-Gremiums dementsprechend die einzelnen Förderungen vergibt.
    Das brauchen wir auch schon für den Doppelhaushalt 2026/27.
Begründung/Sachverhalt

Wir wollen die kulturelle zentrale, aber auch dezentrale Vielfalt der Stadt Karlsruhe erhalten. Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Zusammenlebens. Sie fördert die Gemeinschaft, das zivilgesellschaftliche Engagement und vermittelt unsere Grundwerte. Damit ist sie wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Zusammenhalts.

Zahlreiche Einrichtungen im Bereich der freien Kultur geben aktuell an, dass sie ihre Existenz akut bedroht sehen. Deshalb wollen wir GRÜNE erreichen, dass bereits bei der hauswirtschaftlichen Sperre nicht nach dem Prinzip „Rasenmäher“, sondern kriterienorientiert vorgegangen wird.

Objektiv bekannt ist aktuell als Kriterium lediglich die Höhe der städtischen Förderung. Deshalb setzen wir auf dieses Kriterium – und nehmen davon lediglich die Volkshochschule wegen ihres besonderen Werts für das Lebenslange Lernen aus. Wir berücksichtigen dabei, dass bei einer Staffelung der Kürzung nach der Größe der Fördersumme kleinere Träger und Initiativen nicht zusätzlich zum oft ehrenamtlich erbrachten Engagement gezwungen werden, sich für vergleichsweise geringe Beiträge zur Haushaltskonsolidierung um Kompensation zu bemühen. Für die Zukunft brauchen wir die Definition klarer und transparenter Kriterien zur Vergabe von städtischen Mitteln im Kulturbereich.

Wir gehen davon aus, dass kleinere Einrichtungen auch durch vermeintlich kleine Kürzungen in ihrer gesamten Existenz eher bedroht sind als größere, die eventuell durch Kürzung einzelner Schwerpunkte überleben können.

Unterzeichnet von
Jorinda Fahringer, Dr. Susanne Heynen, Ceren Akbaba

Leider haben wir für unseren Antrag in der Gemeinderatsdebatte keine Mehrheit erreichen können.