Belegung von Ladezonen digital erfassen – Missbrauch verhindern

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Die Stadt Karlsruhe installiert auf ausgewiesenen Ladezonen Belegungssensoren, wie sie bereits erfolgreich auf Parkplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen im Einsatz sind. Die erfassten Belegungsdaten werden dem Ordnungsamt zur Verfügung gestellt, sodass bei überlanger Nutzung nach einer angemessenen Karenzzeit gezielt auf eine missbräuchliche Nutzung (Parken) kontrolliert werden kann.

Begründung:

Ladezonen sind dafür vorgesehen, kurzfristiges Be- und Entladen zu ermöglichen. Eine Zweckentfremdung durch dauerhaft parkende Fahrzeuge behindert nicht nur Lieferdienste, sondern führt auch dazu, dass auf Radwegen oder in zweiter Reihe gehalten wird – mit negativen Folgen für die Verkehrssicherheit. Besonders kritisch sind zudem Ladezonen, die eine Unterbrechung eines Radfahrstreifen darstellen (z. B. Kapellenstr.), da hier jedes Fahrzeug bei unnötig langen Haltedauern ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Belegungssensoren können hier Abhilfe schaffen. Sie sind kostengünstig, erfassen ausschließlich die Belegung (nicht die Identität der Fahrzeuge) und wirken bereits durch ihre bloße Präsenz abschreckend auf Falschparker*innen. Die Kombination automatischer Erfassung mit gezielter Kontrolle durch das Ordnungsamt gewährleistet sowohl Effektivität als auch Datenschutz.

Vergleichbare Systeme werden bereits erfolgreich auf Supermarktparkplätzen in Großstädten wie München eingesetzt. Karlsruhe kann hier Vorreiterin im öffentlichen Raum werden und durch digitale Lösungen die Einhaltung der Verkehrsregeln effizient unterstützen.

Unterzeichnet von:

Christian Klinkhardt, Ivo Dujmović, Aljoscha Löffler, Leonie Wolf, Dr. Clemens Cremer, Verena Anlauf

Für den Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli 2025 erhielten wir eine Stellungnahme zu unserem Anliegen, mit der wir uns nicht zufrieden geben. Zur grundsätzlichen Problematik erhielten wir zwar Zustimmung, eine Lösung konnte aber nicht erzielt werden.  Der Antrag wurde im September noch einmal im Gemeinderat beraten; wir haben ergänzend beantragt, dass ein Pilotversuch durchgeführt werden soll. Dieser wurde uns zugesagt.
Im Januar 2026 erhielten wir aus dem Dezernat 1 die Information, dass an drei Stellen nun der von uns beantragte Pilotversuch kommen wird. Und zwar an der Karlstraße 86-96, Ettlinger Straße 5 und Karlstraße 130.
Diese Orte wurden ausgewählt, weil hier auch Radfahrer*innen betroffen sind, die durch Ladevorgänge in zweiter Reihe weit in die Fahrbahn ausweichen müssen. In der Karlstraße geraten sie dadurch sogar in gefährliche Nähe zu den Straßenbahngleisen.
Wir sind auf die Ergebnisse der Evaluation gespannt, die nach etwa einem Jahr vorgelegt werden sollen.