TOP 4 im Gemeinderat am 29.04.2025
Im Zuge eines Bebauungsplanverfahren schließt die Stadt Karlsruhe einen städtebaulichen Vertrag inklusive einem Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger EnBW. Dabei verfolgt die Stadt die folgenden Ziele:
- Umstieg auf blauen oder grünen Wasserstoff ab spätestens 2035 undspätestens ab 2040 nur grünen Wasserstoff.
- Kompensation von direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und Scope 2) ab Inbetriebnahme.
- Eine zeitlich gestaffelte Begrenzung der jährlichen Betriebsvolllaststunden während noch Erdgas oder LNG eingesetzt wird.
- Eine prozentuale Begrenzung des Einsatzes von LNG im neuen Kraftwerk.
| Begründung/Sachverhalt |
Das Land Baden-Württemberg möchte bis 2040 klimaneutral sein. Ein Kernthema dabei ist die klimaneutrale Stromversorgung. Um auch bei steigender Volatilität im erneuerbar-basierten Stromangebot die Netze stabil zu halten, werden flexible Gaskraftwerke benötigt. Damit auch diese klimaneutral betrieben werden, soll ein möglichst früher Umstieg auf CO2-neutralen Wasserstoff für den Betrieb eines neu zu bauenden Gaskraftwerkes festgeschrieben werden.
Bereits 2023 hat die Stadt Heilbronn mit der EnBW einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, um ihrerseits die städtischen Belange sowie die Klimaziele abzusichern. Die Stadt Karlsruhe kann sich daran orientieren und auf eine vergleichbare Regelung hinwirken.
Unterzeichnet von:
Dr. Sonja Klingert, Aljoscha Löffler
In der Stellungnahme zum Antrag wurde uns zugesichert, dass die im Antrag genannten Aspekte in die weiteren Vereinbarungen einfließen werden und dass die Stadtverwaltung sich an dem städtebaulichen Vertrag der Stadt Heilbronn orientieren könne. Durch diese Zusicherung konnten wir trotz eines gedachten „Ja, aber“ der Beschlussvorlage mehrheitlich zustimmen.
Mehrere Redner*innen betonten, dass durch die Diskussionen im Vorfeld und den Ergänzungsantrag mehr Klarheit geschaffen wurden.
