Wie wird das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Karlsruher Standesämtern umgesetzt?

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Anfrage von GRÜNE und SPD bringt Klarheit

Die Fraktionen GRÜNE und SPD hatten eine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) in den Karlsruher Standesämtern zu erfahren. Das neue Gesetz ermöglicht Personen die Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags durch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt.
Das Gesetz ist in zwei Stufen in Kraft getreten: Seit dem 1. August 2024 konnte eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens angemeldet werden. Am 1. November 2024 hat das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig abgelöst.
„Die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes ist ein Meilenstein für trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen. Diese mussten bisher einen teuren und teils entwürdigenden Prozess mit Sachverständigengutachten für eine Änderung im Personenregister durchlaufen“, betont Jorinda Fahringer, Fraktionsvorsitzende der grünen Fraktion. „Mit unserer Anfrage wollten wir Klarheit darüber, ob es bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung durch die Standesämter noch Unsicherheiten gibt. Denn nur so hätten wir diesen gegebenenfalls mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken können.“
„Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass Anmeldungen zur Änderung des Vornamens und/oder Geschlechtseintrags von den dortigen Standesämtern bereits abgelehnt wurden. Dies ist in Karlsruhe nicht der Fall, wie die Stadtverwaltung auf unsere Anfrage hin mitteilte,“ ergänzt Yvette Melchien, Fraktionsvorsitzende der SPD. „Alle antragstellenden Personen haben einen Termin erhalten.“
Durch unsere Anfrage wurde bekannt, dass die Mitarbeitenden in den Standesämtern ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang mit den betroffenen Personengruppen zeigen. Wie die Verwaltung mitteilte, spiegele sich dies durch die positiven Rückmeldungen der Antragstellenden, die die offene und unvoreingenommene Haltung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten loben.
„Laut Stellungnahme haben sich die Mitarbeitenden in den Standesämtern eigenständig mit der Gesetzeslage vertraut gemacht. Spezielle Schulungen waren mit Verweis auf das schnelle Inkrafttreten des Gesetzes nicht verfügbar. Wir werden uns weiter für eine ständige Sensibilisierung und Gleichstellung aller Geschlechter einsetzen“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden.