Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss:
Die Verwaltung überarbeitet die kommunale Satzung 1/9 „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ mit dem Ziel, die Erhaltung von Wildpflanzen am Gehwegrand zu ermöglichen.
Dabei sind weiterhin Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
| Begründung/Sachverhalt: |
Die „Satzung 1/9 über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ ist zuletzt 2002 geändert worden. Die gesellschaftlichen Ziele des Umweltschutzes insbesondere der Biodiversität werden derzeit nur in der Weise berücksichtigt, wie Gehwege gereinigt werden sollen: Der Einsatz chemischer Hilfsmittel zur Reinigung und der Einsatz von Streusalz im Winter sind untersagt.
Im Zeitalter einer fortschreitenden Biodiversitätskrise und dem Überschreiten planetarer Grenzen der Belastbarkeit sollte das Wildpflanzenwachstum nur dann beschränkt werden müssen, wenn es mit den Zielen Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit nicht vereinbar ist.
Stuttgart und Tübingen gehen hier mit gutem Beispiel voran – dort erstreckt sich die Reinigung durch die Anlieger auf „durch die gewöhnliche Benutzung oder auf andere Weise verursachten Verschmutzung, insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Laub“; Wildpflanzen werden nicht erwähnt und müssen somit auch nicht beseitigt werden.
Unterzeichnet von:
Dr. Sonja Klingert, Ivo Dujmović, Aljoscha Löffler,
Dr. Clemens Cremer, Jorinda Fahringer
Leider erhielten wir für den Planungsausschuss am 13. Februar 2025 eine sehr abweisende Stellungnahme.
Obwohl diese aussagt, dass die gelebte Praxis sich von unserem Vorschlag gar nicht sehr unterscheide, stimmte bei der Gemeinderatssitzung am 25. März 2025 eine Mehrheit für schwäbische Ordentlichkeit statt badischer Gelassenheit. Und das, obwohl unser Vorschlag Formulierungen aus den Gehwegsatzungen aus Stuttgart und Tübingen aufgegriffen hatte.
Jetzt hoffen wir auf die gelebte Praxis – so dass es an Karlsruher Wegesrändern immer mehr blühe und summe!
