Warum ändert sich die Höhe des Grundsteuersatzes?
Mit der alten Grundsteuer bestanden erhebliche Ungleichheiten in der Besteuerung von Grundstücken, denn in Westdeutschland wurden die Grundstückswerte seit dem Jahr 1964 nicht mehr angepasst. Tendenziell wurden alte, lange unverändert bestehende Grundstücke deutlich niedriger besteuert als neuere Grundstücke. Der steuerliche Wert der neueren Grundstücke wurde erst in jüngerer Vergangenheit festgesetzt und lag dadurch höher. Wegen dieser Ungleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht die alte Steuer für verfassungswidrig erklärt. Die Bemessungsgrundlagen mussten deswegen grundlegend angepasst werden.
Erhält die Stadt durch die Grundsteuer-Reform mehr Einnahmen?
Das Land Baden-Württemberg, wir als Gemeinderat und die Stadtverwaltung Karlsruhe haben zugesagt, dass die Höhe der Grundsteuer insgesamt nach der Reform weder höher, aber auch nicht niedriger liegen sollte als mit der alten Grundsteuer. Das Ziel ist eine sogenannte aufkommensneutrale Ausgestaltung der reformierten Grundsteuer. Die Grundsteuer in Höhe von jährlich ca 60 Mio. Euro ist für die Stadt Karlsruhe eine wichtige und verlässliche Einnahme.
Wird das Ziel der Aufkommensneutralität erreicht, dann ist klar, dass für einen Teil der Grundstücke höhere Steuern anfallen und für einen Teil niedrigere Steuern. Hierauf hat die Stadt Karlsruhe mit der Festlegung des Hebesatzes keinen Einfluss
Wie wird die Grundsteuer für die einzelnen Grundstücke berechnet?
Bestimmend für die Grundsteuer in Baden-Württemberg ist zuerst der Wert des Grund und Bodens. Dieser Bodenrichtwert wird multipliziert mit der Grundstücksgröße. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob ein Grundstück bebaut ist oder nicht. Diese Neubewertung der Grundstücke führt zu den größten Verschiebungen zwischen der bisherigen und der zukünftigen Besteuerung. Hierauf kann die Stadt Karlsruhe keinen Einfluss nehmen.
Dieser sogenannte Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Dadurch wird der sogenannte Grundsteuermessbetrag berechnet. Die Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke und Grundstücke mit denkmalgeschützten Gebäuden ist niedriger als diejenige für Gewerbegrundstücke. Damit soll das Wohnen entlastet werden. Erst jetzt kommt die Stadt Karlsruhe ins Spiel. Sie legt den Hebesatz fest.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit diesem Hebesatz multipliziert. Mit diesem letzten Schritt wird die Grundsteuer berechnet. In der Sitzung vom 22. Oktober 2024 hat der Gemeinderat einen Hebesatz von 270 % beschlossen.
Warum führt die Reform dazu, dass Wohngrundstücke zukünftig im Durchschnitt höher besteuert werden und Gewerbegrundstücke geringer?
Gewerbliche Grundstücke sind in der Regel eher in Randlagen verortet und werden zu niedrigeren Preisen gekauft und verkauft. Die für das Wohnen reduzierte Grundsteuermesszahl kann diesen Effekt in Karlsruhe nicht vollständig ausgleichen. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Landesgesetzgeber diesem Effekt stärker entgegengewirkt hätte. Im Gemeinderat haben wir hierauf keinen Einfluss.
Es bleibt festzuhalten: Die deutlichsten Veränderungen der Grundsteuerhöhe folgen aus der Neubewertung älterer Grundstücke. Sie folgen nicht aus der teilweisen Verlagerung der Steuerlast von gewerblichen Grundstücken zu Wohngrundstücken.
Wie berechnet die Stadt Karlsruhe den zukünftigen Grundsteuer-Hebesatz?
Wenn das bisherige Grundsteuer-Aufkommen für Karlsruhe von ca 60 Mio. € nach der Reform wieder erreicht werden soll, ergibt sich nach der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt der Hebesatz durch einfache Rechnung:
60. Mio. € Gesamtaufkommen Grundsteuer / 22,1 Mio. € Grundsteuermessbeträge = 270 % Hebesatz.
Warum liegt der Karlsruher Hebesatz über der Spanne im Transparenzregister?
Das Transparenzregister des Landes Baden-Württemberg beruhte auf einem Datenstand von Anfang September. Es wird dort ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „…[die] nachträgliche Korrektur von Bodenrichtwerten durch Gutachterausschüsse […] bei einzelnen Kommunen den aufkommensneutralen Hebesatz verändern [kann]. Gleiches kann gelten, sofern in einzelnen Kommunen noch nicht alle wesentlichen Grundsteuermessbeträge festgesetzt sind. Solche Veränderungen können auch außerhalb der bisher angezeigten Bandbreite liegen.“
In Karlsruhe lagen zum Stichtag am 17. September 2024 die Grundsteuermessbescheide erst für 91 % der steuerpflichtigen Grundstücke vor. Einzelne große Grundstücke können jedoch einen erheblichen Einfluss auf das gesamte Aufkommen an Grundsteuer haben. Daher liegt der aufkommensneutrale Hebesatz für Karlsruhe geringfügig höher als die im Transparenzregister genannte Spanne von 243 % bis 269 %.
Forderungen, einen Hebesatz am unteren Ende der Spanne aus dem Transparenzregister zu wählen, lehnen wir ab. Dies hätte eine Senkung des Grundsteueraufkommens bedeutet, die angesichts der angespannten Finanzlage von Karlsruhe für uns nicht zu verantworten ist.
Wie werden Grundstückseigentümer*innen unterstützt, für die die neue Grundsteuer eine große Härte bedeutet?
Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern haben künftig zum Teil höhere Steuern zu zahlen. Dies gilt insbesondere dort, wo die Wertsteigerung von großen Grundstücken bisher bei der Grundsteuer nicht berücksichtigt wurde.
Das Landessteuergesetz sieht hierfür keine Härtefallregelung oder Erlassmöglichkeit vor.
Wir begrüßen es, dass die Stadt Karlsruhe im Zuge der Umsetzung der neuen Grundsteuer intensive Informations- und Beratungsangebote machen wird, um diejenigen Bürger*innen bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen, bei denen die veränderte Grundsteuer zu einer Belastung führt, die sie nicht einfach bewältigen können.
Die Stadtverwaltung kündigt an, unter www.karlsruhe.de intensiv zu allen Aspekten des Themas Grundsteuer zu informieren.
Was halten wir Grünen von der Grundsteuer-Reform?
Die bisher bestehende Schieflage bei der Besteuerung von Grundstücken war ungerecht und wurde zu Recht für verfassungswidrig erklärt.
Die Besteuerung von Grundstücken muss nach einfachen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert sind solche Kriterien. Die Einbeziehung von Gebäudewerten hätte dagegen ein viel aufwändigeres und weniger nachvollziehbares Verfahren bedeutet.
Die Grundsteuerreform führt bei über der Hälfte der Wohngrundstücke zu einer Entlastung.
Diejenigen, für die neuen Steuersätzen eine große Belastung sind, erhalten Beratung.
Weitere Informationen
Die Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 zur Festlegung des Grundsteuer-Hebesatzes ist online zu finden: https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin-9532#top14
Ein FAQ des baden-württembergischen Finanzministeriums unter: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer
Eine landespolitische Bewertung der neuen Grundsteuer aus grüner Sicht: https://gruenlink.de/7117faizib
