- Der Gemeinderat verpflichtet sich, in der aktuellen Periode (2024-2029) die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen.
- Die Stadtverwaltung arbeitet weiter an der vollständigen Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene. Dabei wird laufend evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Träger*innen, Handlungsbedarfe bestehen.
Begründung/Sachverhalt:
Karlsruhe ist Vorbild in der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen* und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die unterzeichnenden Fraktionen möchten die bestehenden Strukturen samt städtischer Koordinierungsstelle trotz schwieriger finanzieller Lage erhalten.
Häusliche Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Expartner bzw. Mann oder Exmann. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vorzugreifen.
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen, an die auch die Kommunen gebunden sind. Die Istanbul-Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu schaffen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Karlsruhe zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention.
In Karlsruhe sind auf dem Gebiet bereits zahlreiche Träger*innen und Vereine tätig. Diese Träger*innen kämpfen mit der unsicheren Finanzierungsstruktur von Haushalt zu Haushalt, weil es sich bei den Mitteln für den Bereich Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um sogenannte „freiwillige Leistungen“ handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist.
Um die bestehenden Unterstützungsangebote im Bereich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe zu sichern, treten die antragstellenden Fraktionen bis zur Wahl des nächsten Gemeinderats für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur dauerhaften Finanzierung der Träger*innen ein.
Unterzeichnet von:
Jorinda Fahringer, Dr. Iris Sardarabady, Fraktion GRÜNE
Detlef Hofmann, Dr. Rahsan Dogan, CDU-Fraktion
Yvette Melchien, Mathias Tröndle, SPD-Fraktion
Lüppo Cramer, Sonja Döring, Michael Haug, KAL-Fraktion
Franziska Buresch, Christina Zacharias, Anne Berghoff, Fraktion Die LINKE
Adina Geißinger, Fabian Gaukel, Kien Nguyen, Volt-Fraktion
Der Antrag wurde zur Vorberatung am 03. Dezember 2024 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Am 17. Dezember wird er im Gemeinderat beraten. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu unserem Antrag finden Sie hier.
