Rede zur Aufhebung der Umweltzone

Rede von Aljoscha Löffler bei der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 zu TOP 10:

Änderung des Luftreinhalteplans für die Stadt Karlsruhe durch das Regierungspräsidium Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleg*innen,

die Karlsruher Umweltzone hat messbare Erfolge erreicht. Seit deren Einführung im Jahr 2009 sind die Immissionswerte für Stickoxide kontinuierlich gesunken. Damals lagen diese noch mit über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm. Dieser Grenzwert wurde 2016 das erste Mal unterschritten, seitdem blieben die Messwerte stets unter der Grenze.

Doch die Umweltzone und vor allem die Zufahrtsbeschränkung von Fahrzeugen mit einer roten oder gelben Plakette ist nicht der einzige Grund. Es ist vor allem die Tatsache, dass es immer weniger Kraftfahrzeuge gibt, die keine grüne Plakette erhalten. Aber bei dieser Beschränkung ist der Handlungsrahmen der Umweltzone auch stehen geblieben.

In Modellrechnungen des Umweltbundesamtes wurde prognostiziert, dass die Flottenerneuerung – also neue Autos mit weniger dreckigen Motoren – fast alleine dazu führt, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Dies wurde in vielen Städten durch Messwerte bestätigt – Hannover, Kiel, Heilbronn, Ludwigsburg – so auch in Karlsruhe.

Würden wir jetzt die Umweltzone nicht aufheben, würde dies bei der derzeitigen und bei der perspektivischen Flottenzusammensetzung sehr wahrscheinlich keine merkliche Veränderung der Luftqualität im Vergleich zu bestehenden Grenzwerten hervorrufen. Daher wäre aus unserer Sicht das Fahrverbot durch die Umweltzone für eine extrem geringe Anzahl an Fahrzeugen nicht verhältnismäßig.

Allerdings ist zu betonen, dass aktuell die EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub eingehalten werden. Die WHO-Richtwerte werden bei Weitem nicht eingehalten. Bei Stickoxiden sind das 10 Mikrogramm pro Kubikmeter und nicht 40 wie bei der EU. Und das wird in städtischen Räumen derzeit auch nirgends erreicht. Durch den Feinstaubabrieb bleibt dies auch bei E-Fahrzeugen ein Problem.

Die EU ist also gefordert, die Grenzwerte anzupassen. Das hat die EU auch vor, die Grenzwerte für NOX und Feinstaub sollen bis 2030 deutlich abgesenkt werden. Zwar auf das Doppelte des WHO-Grenzwertes, aber immerhin!

Wenn die Immissionsmessungen dann zeigen, dass die Grenzwerte nicht erreicht werden, sind erneute Maßnahmen wie etwa eine Umweltzone durchaus wieder denkbar und dann auch begründet einzuführen.

Ganz klar ist für uns aber, unabhängig von der Umweltzone, dass wir das bisher bestehende LKW-Durchfahrverbot in der Reinhold-Frank-Straße aufrechterhalten wollen. Da spielen mehrere Gründe zusammen: Lärmschutz, Feinstaubbelastung, Verkehrssicherheit aber auch das Stadtbild. Das alles sind Gründe, aus denen die Stadtverwaltung Zufahrtbeschränkungen erlassen kann und in diesem Falle auch sollte.

Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass wir an dieser Stelle den Status quo gegen eine deutliche Verschlechterung der Lebensbedingungen in der Stadt eintauschen sollten.

Daher stimmen wir der Vorlage zu und verlangen aber gleichermaßen starke Bemühungen seitens der Stadt, das LKW-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße aufrecht zu halten.

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