GRÜNE kritisieren Rodungsarbeiten in der Burgau Liegenschaftsamt muss mehr Rücksicht auf Natur- und Tierschutz nehmen

In einer Gemeinderatsanfrage stellt die GRÜNE Fraktion kritische Fragen zu den Baumfällarbeiten im Landschaftsschutzgebiet Burgau. Im Mai wurden dort im Auftrag des Liegenschaftsamtes alte Obstbäume gerodet, die als Quartier für Fledermäuse und in Höhlen brütende Vögel geeignet waren. Gegen den Eingriff wurde von Privat Anzeige erstattet.

„Wir müssen davon ausgehen, dass bei dem Eingriff Jungvögel getötet und Lebensräume zerstört wurden. Mit unserer Anfrage wollen wir über das Ausmaß der Schäden aufklären und in Erfahrung bringen, inwieweit die Arbeiten rechtswidrig durchgeführt wurden“, so Fraktionsvorsitzende Bettina Lisbach. „Wie andere Ämter auch, hat das städtische Liegenschaftsamt im Natur- und Landschaftsschutz Vorbildfunktion. Falls hier tatsächlich in städtischem Auftrag gegen die Verordnung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes verstoßen wurde, kann das nicht toleriert werden.“

In ihrer Anfrage verlangen die Grünen Aufklärung darüber, warum die Rodungsarbeiten während der Brutperiode durchgeführt wurden. Außerdem wollen sie wissen, zu welchem Zeitpunkt die Kronen der Obstbäume entfernt wurden, und ob dies den rechtlichen Bestimmungen gemäß außerhalb der Vegetationsperiode erfolgt ist.

„Wir fragen auch danach, ob sich das Liegenschaftsamt vor Auftragsvergabe mit dem Umweltamt fachlich abgestimmt hat, um Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht zu vermeiden“, betont Stadtraträtin Renate Rastätter, naturschutzpolitische Sprecherin der Fraktion. „Hier ist vor allem entscheidend, ob vor dem Eingriff die Baumstämme auf Nisthöhlen und Fledermausquartiere überprüft wurden.“

Schließlich wollen die Grünen wissen, was zukünftig unternommen wird, um natur- und tierschutzwidrige Maßnahmen durch städtische Ämter bzw. in deren Auftrag zu verhindern. „Es ist leider nicht das erste Mal, dass das Liegenschaftsamt hier negativ auffällt“, so die Grünen StadträtInnen. „Pflegemaßnahmen in Natur- und Landschaft müssen so schonend wie möglich durchgeführt werden. Dass dabei alle Rechtsvorschriften eingehalten werden, müsste selbstverständlich sein!“

Hintergrund: Das Landschaftsschutzgebiet Burgau ist Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten wie Wasser- und Bechsteinfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler. Alle sind auf Baumhöhlen als Sommerquartier angewiesen. Auch zahlreiche Vogelarten haben in den Streuobstbeständen der Burgau Brut- und Nahrungshabitate.

Im Mai waren im Auftrag des Liegenschaftsamtes etwa 27 Obstbäume gerodet worden. Einschätzungen von ortskundigen NaturschützerInnen zufolge waren die Bäume 40 bis 50 Jahr alt und als Quartier für Fledermäuse und Höhlenbrüter geeignet. Gegen den Eingriff war von NaturschützerInnen Anzeige erstattet worden mit der Begründung, dass die Maßnahmen innerhalb der Brutperiode erfolgt sind und gegen die Bestimmungen der Natur- und Land-schaftsschutzgebietsverordnung Burgau verstoßen. Das städtische Umweltamt hat die Sachlage mittlerweile vor Ort überprüft; die Polizei ermittelt.

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