In einem Antrag befasst sich die GRÜNE Fraktion mit der Ausgestaltung des Amtes einer oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene werden durch das Landes-behindertengleichstellungsgesetz die 44 Stadt- und Landkreise dazu verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu bestellen.
„Die Behindertenbeauftragten sind bei allen Vorhaben der Gemeinde bezüglich der Belange der Menschen mit Behinderungen frühzeitig zu informieren und zu beteiligen“, so Stadtrat Michael Borner. „Wir GRÜNEN begrüßen, dass die Behindertenbeauftragten weisungsunabhängig sein werden. Sie übernehmen auch eine Ombudsfunktion. Das Land wird die Kosten übernehmen.
“ Da bereits in verschiedenen Gremien das Thema angesprochen wurde, halten die GRÜNEN es für erforderlich, dass die Stadtverwaltung im Sinne der Transparenz umfassend über ihre Überlegungen zur Art der Ausgestaltung und Bestellung des Amts informiert. Dabei soll die Stadt die beiden Optionen – ehrenamtliche oder hauptamtliche Besetzung – vorstellen und die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten darstellen.
Die GRÜNEN sprechen sich für eine breite Beteiligung der Verbände und der interessierten Öffentlichkeit bei der Ausgestaltung des Amts und der Art der Bestellung aus. „Wir GRÜNEN fordern deshalb die Einrichtung eines Runden Tisches, in dem Gemeinderat, Beirat für Menschen mit Behinderung und Verbände gemeinsam einen Verfahrensvorschlag für die Bestellung einer oder eines Behindertenbeauftragten erarbeiten“, erklärt Stadträtin Renate Rastätter.
Abschließend betonen die GRÜNEN: „Gerade weil es sich um ein weisungsunabhängiges Amt handelt, kommt der Besetzung des Amts eine hohe Bedeutung zu. Die oder der Behindertenbeauftragte in unserer Stadt braucht eine hohe Akzeptanz im Beirat für Menschen mit Behinderungen, in der Stadtverwaltung, im Gemeinderat sowie in allen Behinderten- sowie Inklusionsvereinen und Verbänden, von den Elternvereinen bis zu den großen Trägern der Behindertenhilfe.“
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