Ergänzungsantrag zu TOP 11 der Gemeinderats-Sitzung am 20. April 2021
zu 4.1 Vergabekriterien:
Quotale Aufteilung der Flächen:
Flächen in öffentlichem Besitz werden in Anlehnung an die ursprüngliche Empfehlung der quotalen Aufteilung an Genossenschaften, städtische Gesellschaften sowie Baugruppen vergeben. Es wird zunächst eine Aufteilung zu je einem Drittel empfohlen.
zu 4.2 Auswahlgremium:
Neben Mitarbeiter*innen der genannten Ämter sind auch Mitarbeiter*innen der Sozial- und Jugendbehörde und – wo vorhanden – aus dem Bereich des Quartiersmanagements verbindlich Teil des Auswahlgremiums.
zu 4.3 Preis:
Die Grundstücke werden in der Regel in Erbpacht vergeben.
begleitender Prozess:
Das Konzept wird in der Umsetzung von einem regelmäßigen Runden Tisch, einem „Beirat für neue Wohnformen“ oder einem ähnlichen geeigneten Format begleitet, um einen regelmäßigen Austausch und Wissenstransfer zwischen interessierten Projektgruppen und der Stadtverwaltung und ggf. der Volkswohnung zu ermöglichen.
Die Verwaltung informiert regelmäßig öffentlich über Grundstücke, die für eine Vergabe an Baugruppen in Frage kommen.
Begründung/Sachverhalt |
Der Anteil an Flächen für Wohnbebauung in öffentlichem Besitz in Karlsruhe ist gering. Im Sinne der bereits von der Stadt angestrebten bevorratenden Bodenpolitik sollten die Grundstücke möglichst nur in Erbpacht vergeben werden. Zudem sollten die wenigen Flächen, die der Stadt zur Verfügung stehen, in möglichst großem Umfang im Sinne der Konzeptvergabe genutzt werden. Gerade das Ziel einer verstärkten Identifikation mit dem Wohngebiet ist bei Genossenschaften, städtischen Gesellschaften sowie Baugruppen eher zu erreichen als bei der Vergabe der Grundstücke an Bauträger*innen des freien Wohnungsmarkts.
Das Auswahlgremium soll von Beginn an die sozialen Aspekte und eine Stärkung der Nachbarschaft durch die verschiedenen Konzepte beurteilen. Daher ist eine Beteiligung der Sozial- und Jugendbehörde vorzusehen.
Es besteht ein großer Bedarf der bestehenden Wohnprojektinitiativen, bei Stadtverwaltung und Volkswohnung Ansprechpersonen für die Unterstützung von Wohnprojekten zu kennen und sich in einem transparenten Vergabeverfahren um die zur Verfügung stehenden Flächen bewerben zu können. Hierzu soll der regelmäßige Dialog (Runder Tisch, Beirat o.ä.) eingerichtet werden. Bei diesem können externe Expert*innen für gemeinschaftliche Wohnprojekte (z.B. Vertreter*in aus realisierten Wohnprojekten in Karlsruhe oder der Region) hinzugezogen werden.
Unterzeichner*innen:
Aljoscha Löffler, Michael Borner, Verena Anlauf
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.04.21 behandelt.
Mehr als drei Jahre nach dem ersten GRÜNEN Antrag zu diesem Thema und nach monatelangen Vorberatungen wurden nun auch die betroffenen Projekte selbst mit einbezogen. Es hat sich gelohnt, hartnäckig an diesem Thema dran zu bleiben!
Zukünftig wird auch in Karlsruhe ein fester Anteil der städtischen Wohngrundstücke an Baugemeinschaften und Wohnprojekte vergeben. In einem regelmäßigen Runden Tisch sollen die dabei gewonnenen Erfahrungen ausgetauscht und vertieft werden. Die Volkswohnung schafft für dieses Thema eine neue Stelle und auch die beteiligten städtischen Ämter benennen Ansprechpersonen für Interessierte.
Das war ein dickes Brett!
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