Ergänzungsantrag zu TOP 9.1 der Gemeinderatssitzung am 24.03.2026: Kapitaleinlage bei der Volkswohnung durch Zuführung von städtischen Grundstücken

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Die Stadtverwaltung nimmt zum Ausgleich der vorgesehenen Gewinnausschüttung bei der Volkswohnung GmbH eine Kapitaleinlage in Form der Zuführung von städtischen Grundstücken vor.
Zur Kompensation der vorgesehenen Gewinnabführung wird dadurch die Investitionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gestärkt. Dadurch kann die Volkswohnung die städtischen Ziele zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiterhin umsetzen.

Begründung /Sachverhalt:

erfolgt mündlich

Unterzeichnet von:

Dr. Clemens Cremer, Aljoscha Löffler, Verena Anlauf, Leonie Wolf

In der Gemeinderatssitzung erhielten wir die Antwort, dass die Verwaltung prüft, ob eine solche Grundstücksübertragung möglich ist. Daraufhin verzichteten wir auf eine Abstimmung.