Die grüne Gemeinderatsfraktion begrüßt, dass die Stadt Ende vorigen Jahres eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter auf den Weg gebracht hat. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ordnung und Sicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und Menschen mit Behinderung gemacht.
Mit der neuen Satzung erhält die Stadt endlich ein wirksames Instrument, um klare Regeln für den Einsatz von E-Scootern festzulegen. Insbesondere stärkt sie die Position der Gemeinde in den Verhandlungen mit den Anbieter*innen. Künftig kann verbindlich geregelt werden, wie viele E-Scooter zugelassen werden und wo diese eingesetzt werden dürfen.
„Der öffentliche Raum gehört allen – und genau deshalb brauchen wir klare Regeln für neue Mobilitätsangebote“, erklärt Aljoscha Löffler, Fraktionsvorsitzender der Grünen Gemeinderatsfraktion. „Die Sondernutzungssatzung ermöglicht es uns, gegenüber den Betreibern verbindliche Vorgaben zu machen und wirksamer gegen achtloses und gefährliches Abstellen vorzugehen.“
Karlsruhe kann künftig gezielter eingreifen, wenn E-Scooter falsch oder behindernd abgestellt werden. Das erhöht die Sicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder und ältere Personen.
„Uns ist wichtig, dass wir innovative Mobilität und eine gute Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zusammen denken“, betont Ceren Akbaba, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion. „Mit der Satzung schaffen wir eine verlässliche Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern.“
Hintergrund:
Im Oktober 2024 hatten die Grünen beantragt, dass die Nutzung von E-Scootern in Karlsruhe als Sondernutzung geregelt wird.
Dies wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Gemeinderat beschlossen.
