Taxis elektrifizieren

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Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss

  1. Die Verwaltung stimmt sich mit den in Karlsruhe tätigen Taxi- und Mietwagenunternehmen dazu ab, welche Ladeinfrastruktur für den vollständigen Umstieg auf E-Fahrzeuge für die Betriebe nötig ist und wie diese geschaffen werden kann.
  2. Ab 2028 wird bei der Vergabe neuer Taxi- und Mietwagenlizenzen der Einsatz elektrischer Fahrzeuge Pflicht.
Begründung/Sachverhalt

Die Elektrifizierung des städtischen Verkehrs ist ein zentraler Schritt hin zu einer zukunftsfähigen, lebenswerten Stadt. Sie reduziert Luftschadstoffe und CO₂-Emissionen spürbar und trägt gleichzeitig zu einer deutlich geringeren Lärmbelastung bei. Deshalb sollen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen vollständig auf E-Mobilität umsteigen.

Taxi- und Mietwagenunternehmen spielen im öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle, da ihre Fahrzeuge täglich viele Kilometer im Stadtverkehr zurücklegen. Der vollständige Umstieg auf Elektromobilität ermöglicht es, die positiven Effekte besonders schnell und wirksam zu erzielen. Die Umsetzung der Ladeinfrastruktur refinanziert sich durch die Nutzung, sodass sie für die Stadt Karlsruhe kostenneutral erfolgt oder sie wird direkt durch die Unternehmen umgesetzt.

Andere Städte setzen erfolgreich darauf, Ladeinfrastruktur gezielt dort zu errichten, wo Taxis regelmäßig stehen und warten, insbesondere an Taxiständen und stark frequentierten Haltepunkten, statt ausschließlich auf allgemeine öffentliche Ladepunkte zu setzen.

In den Jahren 2026 und 2027 besteht ausreichend Zeit, um in enger Abstimmung mit den Taxi- und Mietwagenunternehmen bedarfsgerechte Ladestationen zu planen und zu realisieren sowie bestehende Förderprogramme systematisch zu evaluieren.

Daher sollen ab 2028 nur noch Taxen mit Elektroantrieb neu zugelassen werden dürfen.

Unterzeichnet von:

Ivo Dujmović                    Christian Klinkhardt                    Ceren Akbaba
Dr. Susanne Heynen         Aljoscha Löffler