Änderungsantrag zu TOP 4 „Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung)“ der Gemeinderatssitzung am 27.01.2026

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Es werden die minimalen Grundwerte je Zone und die Reduktionsmöglichkeiten aus dem ursprünglichen Satzungsentwurf (Fassung vom 04.10.2024) angewendet:

Zone 1: 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit
Zone 2: 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit

Begründung

Die aktuelle SrV-Erhebung von 2023 (Mobilität in Städten – SrV – bis 1998: System repräsentativer Verkehrsbefragungen, eine Verkehrserhebung im Stadtverkehr, die das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in deutschen Städten untersucht: https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ivs/srv/srv-2023) stellt nur eine Momentaufnahme dar, während die Zulassungszahlen privater Pkw in Karlsruhe bereits zurückgehen (siehe https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2024/2024-jahrbuch-kapitel-5.pdf, Seite 40).
In Kombination mit dem geplanten weiteren Ausbau von Carsharing und der Ausweitung von Bewohnerparkzonen müssen die Werte im Vergleich zum ursprünglichen Satzungsentwurf nicht erhöht werden.

Unterzeichnet von:

Christian Klinkhardt, Aljoscha Löffler, Ceren Akbaba
Dr. Sonja Klingert, Leonie Wolf, Verena Anlauf

Leider haben wir in der Gemeinderatssitzung am 27.01.2026 für unseren Antrag keine Mehrheit erhalten.
Es wurde mehrheitlich eine Stellplatzsatzung beschlossen, wenn auch mit höheren Werten.
Als grüne Fraktion hatten wir uns bereits im Jahr 2022 für eine solche Satzung eingesetzt.