Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung

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Ergänzungsantrag zu TOP 19.1 der Gemeinderatssitzung am 16.12. 2025

Der Beschlusstext wird um den folgenden Absatz ergänzt:

Bei der Erstellung des Umsetzungskonzepts für die Nachtabsenkung auf 50 % der Lichtleistung wird eine angemessene Anzahl an geeigneten Straßenzügen identifiziert, bei denen in einem vergleichenden Feldversuch eine Nachtabsenkung auf 30 % der Lichtleistung vorgenommen werden kann. In diesen Straßenzügen wird eine Nachtabsenkung auf 30 % der Lichtleistung realisiert. Der Feldversuch wird in geeigneter Weise evaluiert. Die Ergebnisse des Feldversuches werden rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibung von Leuchtmitteln bereitgestellt. Der Gemeinderat entscheidet nach Vorberatung der Ergebnisse des Feldversuches in den Ausschüssen für Öffentliche Einrichtungen und für Umwelt und Gesundheit und vor der nächsten Beschaffung von Leuchtmitteln über eine Weiterentwicklung der Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf 30 % der Lichtleistung.

Unterzeichnet von:

Dr. Clemens Cremer, Dr. Sonja Klingert, Verena Anlauf, Aljoscha Löffler

Wir haben uns in der Beratung mit der Stellungnahme einverstanden erklärt und auf eine Abstimmung verzichtet.