Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste

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Änderungsantrag für TOP 5 der Gemeinderatssitzung am 16.12.2025

Für Jahrmärkte und Kirchweihen strebt die Verwaltung einen Kostendeckungsgrad von 100 % an. Grundlage für Neuberechnungen der Gebühren für 2027 ist demzufolge ein steigender Kostendeckungsgrad im Vergleich zu 2026.

Begründung/Sachverhalt

Der städtische Zuschuss zu Jahrmärkten steigt. Das ist nicht verhältnismäßig, während an anderen Stellen gespart wird.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Leonie Wolf, Jorinda Fahringer, Dr. Clemens Cremer, Ivo Dujmović

Unser Antrag hat bei den Beratungen leider keine Mehrheit gefunden.