Die Rede von Dr. Sonja Klingert in der Gemeinderatssitzung am 25.11.2025 zu TOP 17 bzw. unserem grünen Änderungsantrag TOP 17. 1.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebes Gremium,
flexible Gaskraftwerke wie das RDK9 werden mit Fortschreiten der Energiewende gebraucht, um die schwankende Stromerzeugung von Wind und Sonne auszugleichen.
Wie erläutert, soll das Gaskraftwerk ab Mitte der 30-ger Jahre mit Wasserstoff betrieben werden und schwarzstartfähig sein. Das ist grundsätzlich gut.
Aber heute geht es weniger um das OB sondern um das WIE des RDK9, und das ist wichtig!
Denn die Welt bewegt sich rasant auf eine Klimaerwärmung von + 2,8 °C zu.
Eine Welt, in der wir nicht leben möchten – und auch nicht unsere Kinder und Enkel.
Für uns hier in Karlsruhe hieße das zum Beispiel: deutlich höhere Lebensmittelpreise, mehr Hitzetote, steigende Schäden durch Überschwemmungen bei Starkregenereignissen und entsprechende wirtschaftliche Folgeschäden.
Deshalb ist es wichtig, RDK9 so zu betreiben, dass es seiner Aufgabe gerecht wird, für einen Ausgleich bei den Schwankungen der Energieerzeugung zu sorgen, dass es dabei aber möglichst wenig Treibhausgasemissionen ausstößt.
Und deshalb haben wir Grünen 4 Forderungen, die in die Zielsetzungen für die Verhandlungen des städtebaulichen Vertrages aufgenommen werden sollen.
Die Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt, diese Forderungen als erledigt zu betrachten – wir sehen das nicht so und bitten um Abstimmung aus folgenden Gründen:
- Wir fordern, dass das Kraftwerk tatsächlich nur in der sogenannten Spitzenlast läuft und nicht im Normalbetrieb; und zwar vor allem solange noch Erdgas verbrannt wird. Wenn das dann eine andere Technik braucht, dann soll das eben so sein. Das ist im Entwurf des LoI nicht enthalten.
- Wir fordern eine Kompensation der Emissionen von Beginn an; d.h. die EnBW muss zumindest an anderer Stelle dafür sorgen, dass Emissionen gemindert werden. Das ist im Entwurf des LoI erst ab 2035 vorgesehen, also nicht erledigt.
- Die Gaslieferverträge so zu gestalten, dass die Vorkettenemissionen minimiert werden. Also diejenigen, die geschehen, bevor das Gas zum Kraftwerk kommt. Das ist im Entwurf des LoI berücksichtigt, aber zu unkonkret.
- Und last but not least: Den Zeitpunkt für den Umstieg von Erdgas auf Wasserstoff verbindlich festzulegen; auch hier ist der LoI zu vage und zu sehr an die Preisparität zum Erdgas geknüpft.
Es ist uns bewußt, dass diese Forderungen für EnBW eine betriebswirtschaftliche Herausforderung bedeuten.
Auch deshalb sind diese Forderungen auch als Ziele für die Verhandlungen zu verstehen, die zu einem gemeinsamen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der EnBW führen sollen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir bitten hiermit um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
→ Im Zuge der Diskussionen hat Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup zugesichert, unsere Forderungen, wie in dem Änderungsantrag formuliert, als Ziele in die Verhandlungen für den städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen und in aller Ernsthaftigkeit zu verfolgen. Somit wurde auf eine Abstimmung verzichtet.
