Kürzung bei der institutionellen Kultur-Förderung halbieren (HHS4_GR49)

Teilhaushalt: 4100 Kultur

Höhe der beantragten Mittel: 163.340 € (2026),  163.340 € (2027)

Begründung:

Die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR49 „Institutionelle Förderung – übrige Institutionen: Kürzung Zuschuss um 8,7 %“ (jew. 326.680 (2026/2027)) wird dahingehend modifiziert, dass die jeweiligen Zuschüsse nur um die Hälfte, d.h. um 4,35 Prozent (auf 163.340 Euro pro Jahr), gekürzt werden.

Wir erkennen die unbedingte Notwendigkeit zur Ergebnisverbesserung an. Gleichwohl erachten wir es als sinnvoll, wenn Strukturen erhalten werden, ohne Existenzen zu gefährden. Daher soll der Zuschuss der Institutionellen Förderung für die freie Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe nicht um 8,7 Prozent, sondern nur um 4,35 Prozent pro Jahr gekürzt werden. Gegenüber der ursprünglichen Einsparsumme in Höhe von 326.680 Euro pro Jahr sollen also nur 163.340 Euro veranschlagt werden.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer sowie GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
Detlef Hofmann, Dr. Rahsan Dogan sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
Elke Ernemann, Dr. Anton Huber und SPD-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
Lüppo Cramer, Sonja Döring und Michael Haug für die KAL-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe

Dieser Antrag wurde mit breiter interfraktioneller Unterstützung gestellt und fand entsprechend auch eine gemeinderätliche Mehrheit.