Keine Gebühr für Wohnberechtigungsschein einführen (HHS4_GR68)

Teilhaushalt: 6200 Liegenschaftsamt

Höhe der beantragten Mittel:   0 € (2026),  28.000 € (2027)

Begründung:

Es wird keine Gebühr für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen erhoben.
Gerade in der Situation, in der ein Wohnberechtigungsschein neu beantragt werden soll, befinden sich Haus-halte üblicherweise in einer sehr angespannten finanziellen Situation. Eine weitere Gebühr erschwert die Situation unnötigerweise.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

Dieses Anliegen wurde von mehreren Fraktionen eingebracht, der Antrag fand im Gemeinderat eine Mehrheit.