Teilhaushalt: 6200 Liegenschaftsamt
Höhe der beantragten Mittel: 0 € (2026), 28.000 € (2027)
Begründung:
Es wird keine Gebühr für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen erhoben.
Gerade in der Situation, in der ein Wohnberechtigungsschein neu beantragt werden soll, befinden sich Haus-halte üblicherweise in einer sehr angespannten finanziellen Situation. Eine weitere Gebühr erschwert die Situation unnötigerweise.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
Dieses Anliegen wurde von mehreren Fraktionen eingebracht, der Antrag fand im Gemeinderat eine Mehrheit.