Hebammen in Familienzentren erhalten (HHS4_GR57)

Teilhaushalt: 5000 Sozial- und Jugendbehörde

Höhe der beantragten Mittel: 50.000 € (2026), 50.000 € (2027), 50.000 € (2028), 50.000 € (2029), 50.000 € (2030)

Begründung:

Wir wollen die sogenannten “Hebammensprechstunden” erhalten. Daher sollen die Mittel für die Hebammen in Familienzentren nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagene um 58.000 Euro reduziert werden, sondern nur um 8.000 Euro auf 50.000 Euro. 

Die Information durch freiberufliche Hebammen unmittelbar nach der Geburt gehört zu den präventiven Maßnahmen mit kleinstem Aufwand im Verhältnis zum Erfolg. Wenn im Säuglingsalter Gewalt oder übergroßer Stress stattfinden, sind die Folgen größer als in jeder anderen Lebensphase. Die sozialpädagogische Bedeutung liegt darin, niederschwellig Familien an Hebammen und damit an die „Frühen Hilfen“ heranzuführen, die keine positive Erfahrung mit staatlicher Hilfe gemacht haben oder Hebammenbegleitung nicht kennen. Zudem zeigen Studien, dass Familien mit geringem Einkommen deutlich seltener Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen. „Hebammensprechstunden“ sind daher keine reine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern wichtiger Bestandteil des sozialen Netzes.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
Lüppo Cramer, Sonja Döring, Michael Haug/ KAL Fraktion
Fabian Gaukel, Adina Geißinger, Kien Nguyen, Volt Fraktion

Unser gemeinsamer Antrag fand im Gemeinderat eine Mehrheit.