Einführung Grundsteuer C für baureife Grundstücke

Teilhaushalt: 2000 Finanzen

Antrag: Die Stadt Karlsruhe führt zum Jahr 2027 die Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 360 % bis 400 % ein.

Begründung:

Mit der Grundsteuer C kann Karlsruhe für baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen. Die Grundsteuer C stellt damit eine Steuerungsmöglichkeit dar: Das Spekulieren mit bebaubaren Grundstücken wird bepreist  und die Grundstücke werden schneller dem Wohnungsmarkt zugeführt.

Möglicherweise kann ein ergänzendes Beratungsangebot für die Eigentümer*innen sinnvoll sein.

Die Höhe der Einnahmen lässt sich durch die Fraktion nicht einschätzen.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion