Teilhaushalt: 2000 Finanzen
Antrag: Die Stadt Karlsruhe führt zum Jahr 2027 die Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 360 % bis 400 % ein.
Begründung:
Mit der Grundsteuer C kann Karlsruhe für baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen. Die Grundsteuer C stellt damit eine Steuerungsmöglichkeit dar: Das Spekulieren mit bebaubaren Grundstücken wird bepreist und die Grundstücke werden schneller dem Wohnungsmarkt zugeführt.
Möglicherweise kann ein ergänzendes Beratungsangebot für die Eigentümer*innen sinnvoll sein.
Die Höhe der Einnahmen lässt sich durch die Fraktion nicht einschätzen.
Unterzeichnet von: