Teilhaushalt: 6300, Bauordnung
Stellenbeschaffung: 2,0 (2026)
Begründung:
Die Stadt Karlsruhe führt im Jahr 2026 eine Zweckentfremdungsverbotssatzung ein. Dafür werden zwei Personalstellen für die Erarbeitung und Durchsetzung der Satzung benötigt. In Karlsruhe besteht bereits seit mehreren Jahren ein deutlich angespannter Wohnungsmarkt: Es gibt viel weniger bezahlbare Wohnungen für Menschen mit unteren oder mittleren Einkommen, als Bedarf besteht. Daher sollen möglichst alle Instrumente genutzt werden, um Wohnraum im Bestand zu halten und zu aktivieren und diesen nicht durch beispielsweise Leerstand oder Kurzzeitvermietungen zu verlieren.
Durch die dann mögliche Ahndung von Zweckentfremdungstatbeständen kann die Stadt Bußgelder einnehmen. So können die Stellen teilweise gegenfinanziert werden.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
Leider wurde unser Anliegen erneut mehrheitlich abgelehnt. Die Verwaltung sagte zu, dass Thema im Auge zu behalten und beispielsweise neue AirBnB-Wohnungen sehr restriktiv zu behandeln.
Wir werden weiter für eine solche Satzung werben, die sich in anderen Städten bereits bewährt!