Bei Sanierung von Straßen Entsiegelungsmaßnahmen berücksichtigen

Teilhaushalt: 6600, Tiefbau

Seite im HH-Plan: 334

Antrag:  

Ergebnishaushalt:
Gemeindestraßen 541001–660,
Kreisstraßen 542001-660,
Bundestraßen 543001-660,
Parkierungseinrichtungen 544001-660
Finanzhaushalt:
7.661002: Gemeindestraßen, Umbau und Verbesserung
7.662002: Kreisstraßen, Umbau und Verbesserung
7.663002: Landesstraßen, Umbau und Verbesserung
7.664002: Bundesstraßen, Umbau und Verbesserung

Begründung:

Im Rahmen zukünftiger Straßensanierungen soll entsprechend den Zielen unserer Klimaanpassungsstrategie die teilweise Entsiegelung von Straßenräumen grundsätzlich als Regelfall festgeschrieben, mit geplant und umgesetzt werden. Da es sich hierbei nicht um eine zusätzliche Maßnahme, sondern um einen integralen Bestandteil der Sanierungsplanung handelt, sind die erforderlichen Mittel unmittelbar aus bestehenden Haushaltsposten bereitzustellen.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

Unser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Da ist noch viel Beton in den Köpfen von Planer*innen und Entscheider*innen…