Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss
Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Lichtverschmutzung in Karlsruhe und legt es dem Gemeinderat vor. Dieses Konzept beinhaltet:
- Einen Zeitplan zur unverzüglichen und vollständigen Um- und Durchsetzung von §21 (2) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg
- In öffentlichen Gebäuden und in nicht als Wohngebäuden genutzten Denkmälern soll die von außen sichtbare Innenbeleuchtung spätestens eine Stunde nach Nutzungsende abgeschaltet oder um mindestens 70 % gedimmt werden.
- Einen Zeitplan zur vollständigen Umsetzung von § 21 (3) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg
- Einführung einer Nachtabsenkung der öffentlichen Beleuchtung in Anwohnerstraßen zwischen 23 und 6 Uhr, die die Beleuchtungsstärke um mindestens 70 % verringert. Dort, wo bestehende LED-Systeme technisch nur eine geringe Absenkung auf 50 % erlauben, sollen diese weiterbetrieben und entsprechend auf 50% abgesenkt werden. Für alle anderen Systeme ist ein Zeitplan zur Umrüstung und Halbnachtschaltung vorzulegen. Zusätzlich sind die eingesparten Stromkosten für die Straßenbeleuchtung für die nächsten zehn Jahre im Zeitablauf darzustellen.
| Begründung/Sachverhalt |
Lichtverschmutzung ist ein zunehmendes, aber oft unterschätztes Umweltproblem. Die übermäßige künstliche Beleuchtung in der Nacht hat negative Auswirkungen auf die Biodiversität, den Biorhythmus von Menschen und Tieren sowie den Energieverbrauch.
Mehr als die Hälfte der heimischen Arten ist nachtaktiv; ihre Lebensräume und Lebensrhythmen werden durch künstliche Beleuchtung verschlechtert. So spricht man zum Beispiel im Zusammenhang mit Leuchten im Außenbereich vom Staubsaugereffekt: Denn nicht nur sterben Insekten vor Erschöpfung, die eine Lichtquelle ununterbrochen umkreisen, sondern darüber hinaus ist das Nahrungsangebot im Dunkel jenseits der Beleuchtung für Nachtvögel oder Fledermäuse deutlich reduziert.
Das Land Baden-Württemberg hat das Problem erkannt und im § 21 (2) des Landesnaturschutzgesetzes Gegenmaßnahmen ergriffen: Die Fassadenbeleuchtung ist in Baden-Württemberg nur eingeschränkt erlaubt (im Sommerhalbjahr nicht, im Winterhalbjahr nur bis 22:00 und ab 06:00). Diese Vorgaben gelten für alle Gebäude, unabhängig davon ob öffentlich oder privat. Zur Umsetzung hat das Umweltamt eine Informationskampagne gestartet. Allerdings sieht man immer noch Fassadenbeleuchtungen, auch im Sommer, obwohl die Vorschriften seit Anfang 2023 rechtskräftig sind. Darüber hinaus empfehlen Expert*innen eine Abschaltung oder Reduzierung der von außen sichtbaren Innenbeleuchtung von Objekten in den tiefen Nachtstunden. Um diese Probleme anzugehen, sind die Erarbeitung einer städtischen Satzung, die Integration in Bebauungspläne, Kampagnen oder Ähnliches denkbar.
§21 (3) legt fest, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung bis 2030 auf eine „insektenfreundliche“ Beleuchtung umgerüstet werden soll. Kommunen haben erhebliche Handlungsspielräume bei der Gestaltung der öffentlichen Beleuchtung. Wie aus den Recherchen hervorgeht, gibt es wirksame Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung wie Teil- oder Ganzabschaltungen oder Reduzierung der Leuchtstärke um mindestens 70 %. Bezüglich der Straßenbeleuchtung kann der Vertrag der Stadt Karlsruhe mit den Stadtwerken Karlsruhe entsprechend angepasst werden. Die zeitliche Begrenzung der Straßenbeleuchtung zwischen 23 und 6 Uhr verringert nach Aussage des Leitfadens zur Eindämmung der Lichtverschmutzung des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz die jährlichen Kosten zudem um ca. 30 bis 60 %. Dies stellt neben dem ökologischen auch einen erheblichen finanziellen Vorteil dar.
Unterzeichnet von:
Dr. Sonja Klingert, Dr. Clemens Cremer, Aljoscha Löffler, Dr. Susanne Heynen
Quellen:
[1] Naturschutzgesetz Baden-Württemberg https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015V4P21
[2] Staatsanzeiger Baden-Württemberg „ Insektenschutz: Kommunen müssen Straßenlaternen bis 2030 umrüsten“ https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/insektenschutz-kommunen-muessen-strassenlaternen-bis-2030-umruesten/
[3] Landesnaturschutzverband: „Lichtverschmutzung: ein unterschätztes Umweltproblem!“ https://lnv-bw.de/lichtverschmutzung-ein-unterschaetztes-umweltproblem/
[4] Stadt Karlsruhe „Lichtverschmutzung – weniger ist mehr! Die ökologische Schattenseite von Kunstlicht“ Flyer_Lichtverschmutzung_24-0191.pdf
[5] Empfehlungen zur Reduzierung von Lichtimmissionen des Biosphärenreservats Rhön http://www.lichtverschmutzung.de/dokumente/Empfehlungen_zur_Reduzierung_von_Lichtimmissionen.pdf
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 28. November 2025 erhielten wir eine ausführliche Stellungnahme zu unserem Antrag: Die Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung um 50 % wird von der Stadtverwaltung angegangen. Wir gehen davon aus, dass es an einigen Orten auch möglich sein wird, um bis zu 70 % zu reduzieren.
Was die Umsetzung von §21 NatSchG angeht, der die nächtliche Außenbeleuchtung regelt, haben wir die Zusage erhalten, dass in ca. einem Jahr einen weiteren Bericht erfolgt, wie dann der Stand ist.
Aus grüner Sicht könnte die Verwaltung hier noch deutlich aktiver werden.
