Änderungsantrag zu „Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“

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Top 14 der Gemeinderatssitzung am 27.05.2025

    1. In der Karlstraße wird Tempo 30 auch tagsüber angeordnet.

    2. In der Brauerstraße wird Tempo 30 mindestens nachts angeordnet.

Begründung/Sachverhalt

In beiden Fällen werden die Lärmgrenzwerte überschritten. Daher ist eine Reaktion der Stadt Karlsruhe zum Schutz der Menschen geboten. Im Fall der Karlstraße ist eine unterschiedliche Geschwindigkeit zwischen Straßenbahn und Kfz-Verkehr möglich, da die Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper verläuft. Zudem ist bereits heute die Geschwindigkeitsregelung uneinheitlich. Denn im Norden herrscht Tempo 50, im Süden Tempo 30 nachts. Dies führt zu keinerlei bekannten Einschränkungen des Verkehrsflusses.

In der Brauerstraße leidet die Lebensqualität stark unter dem hohen Verkehrsaufkommen. Ein nächtlicher Lärmschutz ist das Minimum zum Schutz der Anwohner*innen. Weiter im Norden in der Reinhold-Frank-Straße ist die Geschwindigkeit bereits auf Tempo 30 reduziert. Eine frühere Reduktion der Geschwindigkeit und damit eine Drosselung des Kfz-Verkehrs kann daher zugleich eine Harmonisierung und Verbesserung des Verkehrsflusses bewirken.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Dr. Susanne Heynen, Verena Anlauf,
Dr. Sonja Klingert, Dr. Clemens Cremer

Der Antrag hat in der Gemeinderatssitzung am 27.05.2025 eine Mehrheit gefunden!
Die Stadtverwaltung wird für beide Straßen in absehbarer Zeit konkrete Umsetzungsvorschläge vorlegen, so dass die Anwohner*innen dann vom Verkehrslärm entlastet werden. Hier der Redebeitrag von Dr. Sonja Klingert zu dem Top.