Dr. Sonja Klingert, Stadträtin, in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025 TOP4
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebes Gremium,
Die Energiewende nimmt Fahrt auf. 2024 wurden im Jahresschnitt fast 60% des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt. Das ist gut.
Aber wir brauchen auch dann Strom, wenn die Sonne ein paar Tage nicht scheint und der Wind nicht weht; wie zum Beispiel Ende letzten Jahres.
Für diese Versorgungssicherheit benötigt Deutschland flexible Gaskraftwerke; besonders im süddeutschen Raum.
Die EnBW möchte im Rheinhafen ein solches Kraftwerk bauen, denn damit lässt sich gut Geld verdienen.
Wir haben heute darüber zu entscheiden, wie wir uns grundsätzlich zu einem solchen neuen Gas- und Dampfkraftwerk positionieren.
Unsere Rolle ist die kritische Begleitung des dafür notwendigen neuen Bebauungsplans.
Und wir, als grüne Fraktion, sagen zu der Beschlussvorlage: ja – ABER
Ja, wir brauchen flexible Erzeugung, ABER wir müssen Versorgungssicherheit und Klimaschutz gemeinsam denken.
Das heißt, auch der Strom aus dem Gaskraftwerk, das die EnBW plant, muss nachhaltig und erneuerbar sein.
In der Beschlussvorlage ist dieses Ziel viel zu vage definiert.
Deshalb hatten wir den Ergänzungsantrag gestellt: die Stadt möge mit der EnBW einen Städtebaulichen Vertrag aushandeln, mit den Zielen:
- Dass das Kraftwerk ab spätestens 2035 mit grünen oder blauen Wasserstoff, ab 2040 nur noch mit grünem Wasserstoff betrieben wird
- Dass die direkten und indirekten Emissionen von Anfang an kompensiert werden
- Dass der Anteil von umweltschädlichem Flüssigerdgas begrenzt wird UND
- Wir sprechen uns für eine zeitlich gestaffelte Festlegung der maximalen Vollastbetriebsstunden aus, solange das Kraftwerk noch nicht mit Wasserstoff betrieben wird.
Dieses Vorgehen und diese Forderungen sind nicht aus der Luft gegriffen – die Stadt Heilbronn hat vor einigen Jahren in einem sehr ähnlich gelagerten Fall ein städtebaulicher Vertrag mit der EnBW mit ganz ähnlichen Punkten beschlossen.
Deshalb freuen wir uns sehr, dass die Stadtverwaltung diese Ziele für einen städtebaulichen Vertrag im Bebauungsplanverfahren prüfen will und insbesondere, dass man sich dabei am Beispiel der Stadt Heilbronn orientieren möchte.
Wir sehen den Antrag deshalb als erledigt an und werden der Beschlussvorlage zustimmen.
