„Grundstücksvergabekonzept für das Quartier Zukunft Nord …“ (Vorlage Nr. 2025/0141)

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 3.1 der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Definition des Begriffs von „gemeinwohlorientierten Baugruppen“ in den Vorlagen Nr. 2025/0141 und Nr. 2025/0140 betreffend die Grundstücksvergabe Zukunft Nord sowie Erbbaurechtskonditionen für gemeinwohlorientierte Baugruppen werden geändert.

Der 1. Spiegelstrich in den Vorlagen:
[Als „gemeinwohlorientierte Baugruppe“ im Sinne dieser Konzeptvergabe werden Baugruppen verstanden, die]
überwiegend bezahlbaren Wohnraum schaffen (die Mietobergrenzen orientieren sich an den Vorgaben des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Baden-Württemberg). Ebenfalls zulässig ist Wohnraum, der vorwiegend eigengenutzt ist und / oder Wohnraum im kollektiven Wohneigentum.

wird ersetzt durch folgende zwei Spiegelstriche:
[Als „gemeinwohlorientierte Baugruppe“ im Sinne dieser Konzeptvergabe werden Baugruppen verstanden, die]

  • „gewährleisten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungen sind überwiegend Mietwohnungen, deren Mietobergrenzen sich an den Vorgaben des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Baden-Württemberg orientieren.
  • überwiegend Wohnraum im kollektiven Wohneigentum schaffen und diesen selbst nutzen. Neben Wohnzwecken ist eine räumlich begrenzte Nutzung für gemeinschaftliche und gemeinwohlorientierte Zwecke möglich.

Begründung:

Die Definition des Gemeinwohls von Wohnprojekten / Baugruppen beruht auf zwei wesentlichen Säulen:
1. die langfristige Sicherung bezahlbarer Mieten durch verbindliche Vorgaben z.B. von Mietobergrenzen und
2. über die harten Zahlen hinausgehende Ziele zum Nutzen der Allgemeinheit.

Diese sollten bei der Vergabe der Grundstücke für das Quartier Zukunft Nord im Vordergrund stehen und verbindliche statt lediglich optionale Vorgaben darstellen .
Durch die Formulierung „überwiegend“ bleibt es möglich, dass Wohnprojekte / Baugruppen in geringem Umfang auch – günstiges – Wohneigentum schaffen.

Wir beantragen die Abänderung des Textes, um damit das Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums wieder verbindlich sicherzustellen.

Unterzeichnet von:

Anne Berghoff, Fraktion Die Linke
Aljoscha Löffler, Verena Anlauf, Bündnis 90 / Die Grünen
Yvette Mechien, Dr. Anton Huber, SPD-Fraktion
Fabian Gaukel, Adina Geißinger, Kien Ngyuen, Volt-Fraktion
Sonja Döring, Lüppo Cramer, Michael Haug, KAL-Fraktion

In der Gemeinderatssitzung konnten wir erreichen, dass der Text der Definition geändert wurde.
Er lautet nun auf Vorschlag der Verwaltung nach mehrheitlichem Beschluss:
[Als „gemeinwohlorientierte Baugruppe“ im Sinne dieser Konzeptvergabe werden Baugruppen
verstanden, die]

  • überwiegend Wohnraum im kollektiven Wohneigentum schaffen
  • gewährleisten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungen sind überwiegend Mietwohnungen, deren Mietobergrenzen sich an den Vorgaben des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Baden-Württemberg orientieren.