Aktueller Stand Umsetzung Rechtsanspruch auf Kitaplatz

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  1. Wie können Familien bei Nicht-Erfüllen des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz diesen geltend machen?
  2. Wie geht die Verwaltung vor, wenn das Verwaltungsgericht die Stadt Karlsruhe verpflichtet, Antrag stellenden Eltern einen Kitaplatz zuzuweisen?
  3. Welche weiteren Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, betroffene Eltern bei der Umsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen?
  4. Welche Erfahrungen liegen seitens der Verfahrenslots*innen bei der Unterstützung von Kindern mit (drohender) Behinderung vor, um den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung mittels Leistungen der Eingliederungshilfe zu gewährleisten?
  5. Wie viele Eltern haben in den letzten drei Jahren in Karlsruhe den Rechtsanspruch geltend gemacht? Ist dabei ein Trend erkennbar?

Begründung/ Sachverhalt

Seit 2013 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Für die Kommunen ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs angesichts des Fachkräftemangels eine enorme Herausforderung. Viele Familien erhalten keinen Kitaplatz bzw. nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nicht im gewünschten Umfang. Wie Presseberichte belegen, beschreiten in Baden-Württemberg zunehmend mehr Eltern den Klageweg: 2024 gab es mindestens 222 Eilverfahren, Klagen und Vollstreckungsverfahren,  2023 insgesamt 164 und 2021 lediglich 57 Verfahren (siehe Badische Neueste Nachrichten vom 17. Januar 2025, Seite 8 „Zahl der Klagen wegen Rechtsanspruch Kita steigt an“). 

Kinder mit besonderen Förderbedarfen und (drohenden) Behinderungen sind durch fehlende Kinderbetreuung in ihrer Entwicklung besonders betroffen. Gerade für sie ist eine entsprechende Teilhabe, eine adäquate Unterstützung und gezielte Förderung dringend notwendig.

Besonders beeinträchtigt in ihrer (u.a. schulischen) Entwicklung aufgrund fehlender Kindertagesbetreuung sind darüber hinaus Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Familien, in denen nicht Deutsch gesprochen wird.

Hiermit fordern wir die genaue Zahl der Klagefälle, die der Stadt Karlsruhe bekannt sind. Erst die vollumfängliche Transparenz über den Sachstand schafft Klarheit und somit eine Grundlage für weitere Handlungsschritte.

Unterzeichnet von:

Dr. Iris Sardarabady, Benjamin Bauer, Jorinda Fahringer

Verena Anlauf, Dr. Susanne Heynen

Die Anfrage wird am 25.03.25 in der Gemeinderatssitzung behandelt. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung finden Sie hier.