Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss:
- Die Verwaltung prüft eine Allgemeinverfügung, die den Betrieb von Mährobotern in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang auf dem gesamten Stadtgebiet untersagt.
- Die Allgemeinverfügung soll entsprechend des Vorgehens der Stadt Köln auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfolgen. Die Verwaltung prüft dabei, ob eine Ausnahme für Geräte möglich ist, die nachweislich keine Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren verursachen (einschließlich einer sofortigen, vermeintlich schmerzfreien Tötung). Denn für solche Geräte existieren heute zwar keine Standards, es soll aber die Möglichkeit für Innovationen offen gehalten werden.
Begründung/Sachverhalt:
Mähroboter, die nachts in Betrieb sind, stellen eine erhebliche Gefahr für nachtaktive Kleintiere, insbesondere für Igel, dar. Diese Tiere nehmen die sich langsam bewegenden Mähroboter nicht als Bedrohung wahr und werden häufig schwer verletzt oder getötet. Das Problem der Tötung oder Verletzung kann durch Forschung (siehe unten: Anna Berger, 2024) über ganz Deutschland hinweg nachgewiesen werden. Gleichzeitig existieren laut einer weiteren Studie (siehe unten: Rasmussen, 2024) bisher kaum Mähroboter, die durch technische Maßnahmen einen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Das Bundesnaturschutzgesetz bietet in § 39 Abs. 1 Nr. 1 die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot, da es untersagt, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Igel sind eine geschützte Art und spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Ihr Bestand ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, unter anderem aufgrund der Gefahren in menschlichen Siedlungsgebieten.
Ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter ist eine einfache und effektive Maßnahme, um unnötige Verletzungen und Tötungen von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren zu verhindern. Gleichzeitig soll der Spielraum bestehen bleiben, um mit technischen Innovationen die Notwendigkeit der Untersagung des Betriebs in der Nacht zu reduzieren. Voraussetzungen wären hierfür einheitliche und verifizierbare Sicherheitstest wie der von Frau Rasmussen untersuchte.
In Köln wurde bereits am 1. Oktober 2024 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern zum Schutz von Igeln und Kleintieren erlassen. Diesem Beispiel sollte Karlsruhe folgen.
Unterzeichnet von:
Jorinda Fahringer, Christian Klinkhardt, Dr. Susanne Heynen, Dr. Sonja Klingert
Weitere Infos:
Berger, A. (2024). Occurrence and Characteristics of Cut Injuries in Hedgehogs in Germany: A Collection of Individual Cases. Animals, 14 (1), 57. https://doi.org/10.3390/ani14010057
Rasmussen, S. L., Schrøder, B. T., Berger, A., Sollmann, R., Macdonald, D. W., Pertoldi, C., & Alstrup, A. K. O. (2024). Testing the Impact of Robotic Lawn Mowers on European Hedgehogs (Erinaceus europaeus) and Designing a Safety Test. Animals, 14(1), 122. https://doi.org/10.3390/ani14010122
Wir erhielten am 16. Mai 2025 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit die Rückmeldung, dass die Verwaltung im Jahr 2026 über den möglichen Erlass einer städtischen Allgemeinverfügung zum Schutz von nachaktiven Kleintieren vor Mährobotern entscheiden will, wenn erste Erfahrungen mit der entsprechenden Verordnung in Köln vorliegen.
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