Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss
Die Stadtverwaltung beginnt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen in priorisierten Gebieten” ausschließlich für die hierfür besonders relevanten Gebiete.
Diese Gebiete definiert die Verwaltung im Rahmen einer internen Abstimmung der relevanten Ämter wie dem Stadtplanungsamt und dem Bauordnungsamt. Das bereits begonnene stadtweite Bebauungsplanverfahren “Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen” wird dementsprechend geändert oder pausiert.
| Begründung/Sachverhalt |
Am 17.09.2020 beschloss der Planungsausschuss bereits schon einmal die Aufstellung eines Bebauungsplans „Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen“. Dieser Beschluss wurde bisher nicht umgesetzt. Die damalige Begründung ist jedoch heute noch genauso zutreffend:
“In Karlsruher Bebauungsplänen sind Nebenanlagen oft entweder ganz ausgeschlossen oder nur in einem Umfang zugelassen, die dem heutigen Bedarf an ebenerdigen, überdachten Fahrradstellplätzen nicht gerecht wird. Die früheren, sehr restriktiven Vorschriften entstammten dem Wunsch der damaligen Stadtpolitik. Die Erfordernisse des Klimaschutzes und die ihm dienenden Mobilitätskonzepte setzen auf immer stärkere Fahrradnutzung. Ebenerdige, möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen sind erwünscht und sollen ermöglicht werden.”
Im Jahr 2020 argumentierte die Verwaltung, dass für eine solche stadtweite Satzung über 800 gültige Bebauungspläne einzeln geprüft werden müssten und diese Vorgehensweise unter Rücksicht auf die personellen Kapazitäten stattfindet. Es ist deshalb davon auszugehen, dass mit der Umsetzung des damals beschlossenen Bebauungsplans in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Um eine kurzfristige Verbesserung für die Bevölkerung zu erreichen, wollen wir deshalb eine vergleichbare Satzung, für deren Planungsgebiet der Umfang einzelner besonders relevanter Bebauungspläne zugrunde liegt.
Beispiele für die besonders betroffenen Gebiete sind vom durch das Bauordnungsamt in den letzten Jahren auf die Einhaltung von Regelungen überprüfte oder in den kommenden Jahren zu überprüfende Bebauungsplangebiete wie die B-Pläne 838, 788 (Knielingen), 797 (Durlach), 819, 764 (Neureut), 547, 824 (Stupferich).
Unterzeichnet von:
Christian Klinkhardt Dr. Sonja Klingert Dr. Susanne Heynen
Aljoscha Löffler Dr. Clemens Cremer
Für den Planungsausschuss am 20. März 2025 erhielten wir eine ablehnende Stellungnahme.
Bei der der Beratung im Gemeinderat am 27. Mai 2025 haben wir auf die Abstimmung verzichtet, weil in der Diskussion deutlich wurde, dass das Anliegen durch pragmatische Ansätze besser erfüllt werden kann als durch ein komplexes weiteres Bebauungsplanverfahren. Wir bleiben aber weiter im aktiven Austausch mit der Verwaltung um ein pragmatischeres Vorgehen zu finden. Sobald dieses vorliegt, soll es in die Ausschüsse kommen.
