Inanspruchnahme der Sozialpässe erhöhen und vereinfachen

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  1. Die Verwaltung arbeitet künftig aktiv darauf hin, dass möglichst alle berechtigten Familien die Möglichkeiten der Sozialpässen nutzen.

    a) Bei Gelegenheiten, bei denen die Einkommensverhältnisse von Familien der Verwaltung bekannt werden (z.B. bei Beantragung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung), wird die Berechtigungsstufe des Karlsruher Passes künftig möglichst verwaltungsarm mitgeprüft. Die Familien werden automatisch und aktiv auf die Möglichkeit einer Beantragung des Karlsruher Passes hingewiesen.

    b) Die Stadt prüft, ob auch ein Hinweis auf die Sozialpässe im standardisierten Anschreiben (nicht nur als Beilage in den Begrüßungsmappen) an Familien nach der Geburt eines Kindes möglich und sinnvoll ist.

    c) Die Verwaltung prüft, ob eine Kooperation mit den Karlsruher Schulen möglich ist, um eine automatische Ausgabe des Flyers für den Karlsruher Pass bei der Anmeldung für die Grund- oder weiterführende Schule zu erreichen.
  2. Die Stadt ergreift Maßnahmen, um das Antragsverfahren für die Sozialpässe möglichst zu vereinfachen und weiter auszubauen:

    a) Sowohl die Erstbeantragung als auch die Verlängerung eines Passes soll weiterhin zusätzlich auch über das Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) des Stadtjugendausschusses sichergestellt sein.

    b) Die Beantragung auf dem digitalen Weg wird vereinfacht und ausgebaut, z.B. durch die Bereitstellung der Karlsruher-Pass-Webseite in weiteren Sprachen und in Leichter Sprache sowie eine Antragsmöglichkeit in der Karlsruhe.App.
  3. Die Verwaltung prüft zudem, inwieweit auch benachbarte Leistungen (z.B. Wohngeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe) künftig automatisch mit angeboten werden können.

Begründung/Sachverhalt

Der Karlsruher Kinderpass hat sich in den vergangenen Jahren als gutes Instrument für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen bewährt. Gleichzeitig bleiben die Nutzungszahlen hinter denen der Anspruchsberechtigten zurück.
Deshalb soll geprüft werden, wie die Information über die Pässe und die Antragsstellung vereinfacht werden kann.
Immer dann, wenn Familien bei der Verwaltung ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, wird auch geprüft, ob Anspruch auf erweiterte Leistungen des Karlsruher Familienpasses besteht. Dies geschieht bspw. bei der Beantragung des Zuschusses für Kita-Gebühren.
Denkbar wären eine Information und Ausgabe dort, wo das Einkommen sowieso schon offengelegt wird. Dadurch wäre ein Datenaustausch nicht notwendig.
Anschreiben nach der Geburt: damit würden auch Eltern von kleineren Kindern erreicht werden, nicht erst beim Kitaeintritt. Es liegt den Begrüßungsmappen zur Geburt zwar ein Infoblatt bei, aber im Anschreiben der Stadt zur Geburt wird nicht auf die Sozialpässe hingewiesen

Unterzeichnet von:

Verena Anlauf, Benjamin Bauer, Jorinda Fahringer, Dr. Iris Sardarabady

Der Antrag wird am 19. Februar 2025 öffentlich im Jugendhilfeausschuss beraten.

Bei der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2025 wurde die Fortentwicklung der Karlsruher Sozialpässe einschließlich der Verbesserung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit beschlossen. Die Stadtverwaltung plant, den Kinderpass durch gezielte Informationskampagnen stärker in den Fokus zu rücken. So erhalten Eltern künftig bei der Schulanmeldung eine Postkarte mit QR-Code, der direkt zum Kinderpass führt. Außerdem wird der Kinderpass für alle Neugeborenen und einen Elternteil speziell für den Zoo/Stadtgarten vergeben. Das Willkommensschreiben der Stadt bei der Geburt eines Kindes gilt dabei als Nachweis.