Interfraktioneller Ergänzungsantrag zu TOP 11 der Gemeinderatsitzung am 22.10.2024:
Die Stadt Karlsruhe erarbeitet eine Regelung, im Rahmen derer das Angebot von E-Scootern als Sharing-Angebote als Sondernutzung eingestuft wird. Diese Regelung wird so erarbeitet, dass rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Regelung entschieden werden kann.
Begründung/Sachverhalt:
In einer Vielzahl anderer Städte (Frankfurt a.M., Bremen, Stuttgart, Düsseldorf, …) werden kommerzielle Sharing-Angebote von E-Scootern als Sondernutzung angesehen. Die Gewinnerzielungsabsicht privater Unternehmen ist nicht als Gemeingebrauch des öffentlichen Raums anzusehen.
Durch eine Sondernutzung ist es der Stadt möglich, einen geringen Betrag pro Fahrzeug zu erheben, damit die städtischen Kosten (Personal, GIS-Systeme, …) gedeckt werden. Weiterhin bekommt die Stadt dadurch eine stärkere Position in der Definition von Abstellzonen (z.B. an Mobilitätsknoten) und Verbotszonen oder der Anzahl der zulässigen Fahrzeuge, ohne dass immer wieder mit mehreren Anbietern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden muss.
Der aktuell zu verlängernde öffentlich-rechtliche Vertrag besitzt eine Laufzeit bis Herbst 2025. In der Zwischenzeit ist es gut möglich, die Regelungen aus anderen Städten zu vergleichen und die für Karlsruhe angemessene Form zu finden.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Christian Klinkhardt, Dr. Clemens Cremer,
Ceren Akbaba, Dr. Susanne Heynen, Leonie Wolf, GRÜNE-Fraktion
Fabian Gaukel, Volt-Fraktion
Bei der Gemeinderatssitzung wurde die Verlängerung des bestehenden Vertrages um ein Jahr beschlossen. Bis zum Herbst 2025 wird geprüft, ob weitergehende Regelungen sinnvoll sind.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2025 wurde durch den Gemeinderat eine Sondernutzungssatzung frü E-Scooter beschlossen.
Die Stadt erhält damit endlich ein wirksames Instrument, um klare Regeln für den Einsatz von E-Scootern festzulegen. Künftig kann z.B. verbindlich geregelt werden, wie viele E-Scooter zugelassen werden und wo diese eingesetzt werden dürfen. Und vor allem: Die Gemeinde kann damit gezielter eingreifen, wenn E-Scooter falsch oder behindernd abgestellt werden. Das erhöht die Sicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder und ältere Personen.
Denn der öffentliche Raum gehört allen – und deshalb brauchen wir klare Regeln für neue Mobilitätsangebote.
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