Beförderung von Kindern zu Grundschulförderklassen

  1. Wie viele Grundschulförderklassen gibt es im Schuljahr 2023/24 in Karlsruhe, aufgeschlüsselt nach Standorten?
  2. Wie viele Schüler*innen besuchen diese Grundschulförderklassen, aufgeschlüsselt nach Schüler*innen aus dem Schulbezirk der Grundschule und Schüler*innen aus anderen Schulbezirken?
  3. Wie viele Schüler*innen werden aus anderen Schulbezirken derzeit noch befördert und wie werden diese Beförderungen („freigestellter Schülerverkehr“) durchgeführt?
  4. Welche Möglichkeiten gibt es nach Wegfall der Beförderung für die Kinder aus anderen Schulbezirken, zur zugewiesenen Grundschulförderklasse zu gelangen?
  5. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadtstadtverwaltung bezüglich der Teilnahme der betroffenen Kinder an den Grundschulförderklassen bzw. ihren Bildungschancen beim Schulbeginn?
  6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen des von der Landesregierung beschlossene Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit neu gebildeten Juniorklassen auf die bestehenden Grundschulförderklassen ein?
  7. In welchem Verhältnis stehen nach Einschätzung der Stadtverwaltung die wegfallenden Kosten durch die Haushaltsmaßnahme zu den zusätzlichen Kosten für Kinder, die auf Grund des Wegfalls der Beförderung ein zusätzliches Jahr in einer Kita im Stadtgebiet besuchen (z.B. durch zusätzliche Erstkinderzuschüsse oder  Beitragsbefreiung nach städtischer Gebührensystematik oder Geschwisterkindregelung)?

Begründung/Sachverhalt

Kindern, die wegen Entwicklungsverzögerungen vom Schulbesuch um ein Jahr zurückstellt werden, wird der Besuch einer Grundschulförderklasse empfohlen, in der sie auf Lernvoraussetzungen der Grundschule vorbereitet werden. Da es nur wenige Grundschulförderklassen an den 44 Grundschulen gibt, müssen viele Kinder den Schulbezirk wechseln, um eine Grundschulförderklasse besuchen zu können. Diese Kinder wurden bisher an den Schulort befördert.

Berufstätige Eltern, die ihr Kind für das Schuljahr 2024/25 anmelden wollten, haben sich an uns gewandt, da sie nicht in der Lage sind, ihr Kind in die Grundschulförderklasse zu fahren und wieder abzuholen. Mittlerweile haben wir auch ein Schreiben von Schulleitungen von Grundschulen mit Grundschulförderklassen erhalten. Sie befürchten, dass viele Kinder durch den Wegfall der Beförderung ihr Kind entweder ein Jahr länger in der Kita lassen, es jetzt trotz fehlender Voraussetzung in der Grundschule anmelden, oder – im schlimmsten Fall – das Kind ein Jahr zuhause bleibt. Sie haben Bedenken, dass dadurch die Bildungschancen der betroffenen Kinder bereits bei Schulbeginn ungünstig verlaufen.

Wenn Kinder, die noch nicht schulreif sind, keine Grundschulförderklasse in einem anderen Schulbezirk besuchen können, weil nicht dorthin gelangen können, werden sie in vielen Fällen weiterhin in der bisherigen Kita verbleiben. Für diese Plätze werden hohe städtische Betriebskostenzuschüsse fällig – und in vielen Fällen auch Zuschüsse zum Elternbeitrag. Diese Plätze stehen anderen Kindern, die ebenfalls eine Förderung benötigen würden, dann nicht zur Verfügung.

Das von der Landesregierung beschlossene Sprachförderkonzept „SprachFit“ mit neu gebildeten Juniorklassen schafft auch in Bezug auf die Grundschulförderklassen neue Sachverhalte. Da dieser Haushaltsvorschlag für die Streichung der Beförderungskosten zudem von der Verwaltung eingebracht wurde, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung sich im Licht der landesweiten Reform erneut mit den Auswirkungen dieser Sparmaßnahme beschäftigt und bei Bedarf dafür sorgt, dass sich die Bildungschancen der betroffenen Kinder nicht verschlechtern.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Benjamin Bauer, Jorinda Fahringer          

Zur Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2024 erhielten wir eine Stellungnahme, in der die Eltern für eine Übernahme der Kosten des Transports ihrer Kinder auf Jugendhilfe- oder Stiftungsmittel verwiesen werden.
Wir fassen nach, welche Stiftung hierfür konkret in Frage kommt und informieren die betroffenen Schulen.

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