Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen als unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Es sieht die Freiheitsrechte der jungen Kläger*innen verletzt, da hohe Lasten der Emissionsminderung auf die Zeit nach 2030 geschoben werden. Dies bedeutet, dass sehr kurzfristig erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit viele heute selbstverständliche Aktivitäten, durch die CO2 erzeugt wird, wie Stromverbrauch oder Reisen schon in wenigen Jahren deutlich weniger Emissionen verursachen.
Die Grüne Fraktion begrüßt das Urteil als wichtigen Meilenstein für den Klimaschutz.
„In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass bereits kurzfristig deutlich mehr für den Klimaschutz getan werden muss, um die Freiheitsrechte junger Menschen auch in Zukunft nicht einzuschränken. Das Urteil gibt uns den Auftrag, schon vor 2030 weitreichende Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, damit das CO2-Budget bis dahin nicht bereits ausgeschöpft ist“, so Zoe Mayer, Vorsitzende der grünen Fraktion.
Das Karlsruher Klimaschutzkonzept sieht für die Stadt strengere Klimaziele vor als das Klimaschutzgesetz auf Bundesebene. Karlsruhe bewegt sich damit in die richtige Richtung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet aber, dass die Stadt keinesfalls hinter ihren Zielen zurückbleiben darf.
„Mit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts ist Karlsruhe schon einen wichtigen Schritt gegangen. Wir erwarten von der Stadtverwaltung nun, dass sie vor dem Hintergrund des Urteils die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes weiter konsequent voranbringt und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung stellt“, ergänzt Dr. Clemens Cremer, Sprecher für Klima- und Energiepolitik der grünen Fraktion.
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