GRÜNE beantragen grundsätzliche Vergabe von Gewerbegrundstücken in Erbpacht

Fläche ist ein begrenztes Gut. Die GRÜNEN verlangen in einem Antrag, dass die Stadt Karlsruhe auf den Verkauf von Grundstücken verzichtet und diese grundsätzlich nur noch in Erbpacht vergibt. Dadurch kann die Stadt ihre langfristige Lenkungsmöglichkeit für eine nachhaltige Gestaltung der inzwischen geringen stadteigenen Flächen nutzen und dauerhaft sicherstellen.

„Voraussetzung dafür ist“, so Zoe Mayer, Vorsitzende der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, „dass die Stadt die derzeitige Höhe des Erbbauzinses weiterentwickelt und attraktiver ausgestaltet. Nur so können Investor*innen für die hochwertige Entwicklung von Flächen gefunden werden.“

Auch wenn Grundstücke etwa für 25 Jahre in Erbpacht vergeben werden, hat die Stadt für einen langen Zeitraum keinen Einfluss mehr auf die Nutzung dieser Flächen. „Deshalb müssen Kriterien der Nachhaltigkeit bereits bei der Vergabe oder dem Verkauf von Flächen eingeplant und verbindlich vereinbart werden. Auf städtischen Gewerbeflächen dürfen zukünftig ausschließlich Gebäude mit gut durchdachten energetischen Konzepten realisiert werden“, ergänzt Dr. Clemens Cremer, Grünes Mitglied im Planungsausschuss.

Voraussetzung für eine Vergabe in Erbpacht muss aus Sicht der GRÜNEN sein, dass die Bauvorhaben auf dem Grundstück klimaneutral errichtet werden. Zudem soll die immer knapper werdende Fläche von Grundstücken maximal ausgenutzt werden, etwa durch eine Bebauung mit mehrstöckigen oder durch die Überbauung bestehender einstöckiger Gebäude.

Vor diesem Hintergrund hatten die GRÜNEN bei der Gemeinderatssitzung am 19. November darauf bestanden, dass für das frühere L’Oréal-Grundstück an der Greschbachstraße in Hagsfeld zunächst geklärt wird, ob das Areal von Pfeiffer und May nach solch nachhaltigen Kriterien genutzt werden kann, bevor die Stadt konkretere Verhandlungen führt.

Verwandte Artikel