Erhöhung auf 30% über der Einkommensgrenze für Hartz IV
Änderungsantrag zu TOP 16 der GR-Sitzung am 22. Oktober 2019:
Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass zum 01.01.2020 das Nettoäquivalenz-Einkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung für den Karlsruher Kinderpass herangezogen wird.
Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird um 20 Prozentpunkte auf 1.300 Euro Nettoäquivalenz-Einkommen angehoben.
Sachverhalt/Begründung
Dem Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge wuchs die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich und hat in diesem Jahr den höchsten gemessenen Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Durch die stetige Inflation und die kontinuierlich steigenden Lebensunterhaltungskosten, insbesondere in attraktiven Städten wie Karlsruhe, wird auch die Zahl der sogenannten “working poor”, der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm oder von Armut bedroht sind, weiter ansteigen.
Der Karlsruher Kinderpass bedeutet für anspruchsberechtigte Kinder gesellschaftliche Teilhabe ohne hohe Schwellen und Stigmatisierung. Gerade in den schwer messbaren Grenzbereichen von Armut ist es deshalb von besonderer Bedeutung, den Zugang zu Unterstützungsangeboten möglichst offen zu gestalten. Einen Beitrag dazu leistet die Verwaltung mit der Entbürokratisierung, die durch die zu beschließende Heranziehung des Nettoäquivalenz-Einkommens als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung auf GRÜNEN Antrag hin entsteht. Wichtiger ist es jedoch, die Höhe des Haushaltseinkommens, bis zu dem Anspruch auf den Karlsruher Pass besteht, möglichst großzügig festzusetzen.
Wir GRÜNEN sehen in der Bekämpfung von Kinderarmut eine Aufgabe, die wir als Stadt gemäß den Leitlinien gegen Kinderarmut weiterhin selbstbewusst und entschlossen angehen sollten. Da auch die Verwaltung selbst bei einer Vergrößerung des Kreises der Anspruchsberechtigten nicht von einer dramatisch zunehmenden Zahl der Leistungsempfänger*innen ausgeht, ergibt sich für uns keine Notwendigkeit für eine stufenweise Anhebung der Einkommensgrenze in Verbindung mit einer weiteren Sachstandsanalyse. Insofern halten wir an unserem Antrag “Ausweitung des Kreises der Nutzer*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass durch eine Erhöhung auf 30 % über der Einkommensgrenze“ fest; siehe TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2019.
Unterzeichnet von:
Benjamin Bauer Michael Borner Renate Rastätter Verena Anlauf Aljoscha Löffler
Der Antrag wurde unter TOP 16 der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2019 behandelt.
Verwandte Artikel
Verbesserte Sicherheit auf dem Geh- und Radweg am Adenauerringzwischen Fußballstadion und Willy-Brandt-Allee
Interfraktioneller Antrag – zur Vorberatung im Fachausschuss: Die Stadtverwaltung stellt schnellstmöglich beim nördlichen Geh- und Radweg am Adenauerring zwischen Wildparkstadion und Willy-Brandt-Allee einen regelgerechten und sicheren Zustand her. Zur Verbesserung…
Weiterlesen »
Psychiatrieplanung für Karlsruhe
Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss: 1. Die Stadt erstellt eine Psychiatrieplanung für Karlsruhe. 2. Die Planung wird in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) erstellt. Sie wird regelmäßig, mindestens aber…
Weiterlesen »
Stellungnahme Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein
Änderungsantrag zu TOP 18 der Gemeinderatssitzung am 18.06.2024 Die zwei folgenden Aspekte werden in der Stellungnahme (Fazit, Seite 5)gestrichen: Begründung/Sachverhalt Beide Aspekte der Stellungnahme resultieren aus dem Flächenverbrauch bzw. der…
Weiterlesen »