Antrag
Die bestehende Fuß- und Radwegbeziehung entlang der Landgrabenstraße in Bulach zwischen dem neuen Kreisel bis zur Brücke Martinstraße wird in Form eines neuen Anlagenweges mit Freigabe für Radfahrer*innen durch den Grünzug entlang der L605 erhalten. Dieser Weg wird so geführt, dass für seine Anlage keine Baumfällungen nötig sind.
Sachverhalt/Begründung
Durch den heute vorhandenen Weg entlang der Straße am Landgraben wird eine Lücke im Gesamtwegenetz für Rad- und Fußverkehr geschlossen: Er verbindet die bestehenden Wege entlang der Südtangente bzw. zur Günther-Klotz-Anlage im Norden und parallel zur L605 mit den Wegen in Richtung Oberreut, Gut Scheibenhardt und Ettlingen im Süden.
Wir gehen davon aus, dass diese Relation aufgrund der Lage der städtischen Planung einer weiteren Radroute in der Bannwaldallee noch stärker an Bedeutung gewinnen wird. Daher ist es aus Bulacher Sicht wichtig, den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen in der Landgrabenstraße, unter ihnen u. a. Kinder der Grundschule Bulach und der Bulacher Kindergärten, eine sichere Wegeführung zu ermöglichen.
Die von der Verwaltung aufgezeigte Alternativroute über die östliche Landgrabenstraße ist kein adäquater Ersatz für Fußgänger*innen und Kinder, da sie umwegig ist, mehrere Straßenquerungen enthält und damit wenig attraktiv ist im Vergleich zum bestehenden Weg bzw. der vom Bürgerverein vorgeschlagenen Führung durch den Grünzug.
Der Bulacher Bevölkerung und dem Bürgerverein ist es sehr wichtig, dass die neue Trasse ohne Verlust im bestehenden Baumbestand verwirklicht wird; daher der Vorschlag eines „Anlagenweges“, der alternativ zur Straßenführung auch für Radfahrer freigegeben ist mit einer an die bestehenden Bäume angepassten gewundenen Führung – siehe die Abbildungen des Bürgervereins Bulach.
Unterzeichnet von:
Johannes Honné, Christine Großmann, GRÜNE Fraktion
Parsa Marvi und SPD-Fraktion*
Tom Hoyem, Thomas Hock, FDP-Fraktion
Lüppo Cramer, Max Braun, KAL/Partei
Lukas Bimmerle, Mathilde Göttel, Linke
Jürgen Wenzel, Friedemann Kalmbach, FW/Für KA
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