Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion beantragt, dass das Jobcenter Stadt Karlsruhe Sanktionsbescheide für Hartz IV-Empfänger*innen mit einem Vorläufigkeitsvermerk versieht. Sanktionen werden verhängt, wenn Betroffene bestimmte Verhaltens- oder Meldepflichten nicht einhalten.
Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Klage vor dem Sozialgericht Gotha (Az.: S 15 AS5157/14), in der es darum geht, ob eine Kürzung von Hartz IV-Leistungen, die selbst lediglich das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten, mit der grundgesetzlich gesicherten Menschenwürde vereinbar ist. Außerdem seien durch unzureichende Mittel für die Ernährung auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der betroffenen Arbeitslosen bedroht, so das Sozialgericht Gotha weiter.
Michael Borner, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN, erläutert: „Bei einem solchen Vorbehalt müssen die Betroffenen nicht gegen jede einzelne Sanktion Widerspruch einlegen. Sie können von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann rückwirkend profitieren.“
Laut der Karlsruher Hartz-IV-Sanktionsstatistik für das Jahr 2018 waren im Jahresdurchschnitt über 550 erwerbstätige Empfänger*innen von Hartz-IV-Leistungen von Kürzungen betroffen. Darunter waren rund 160 Familien mit Kindern, davon ca. 35 Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren. Knapp 50 Personen wurden die Leistungen sogar zeitweise zu 100 % gestrichen.
Verena Anlauf, ebenfalls soziale Fachsprecherin der GRÜNEN fügt an: “Die Erfahrung zeigt, dass einige der sanktionierten Personen an psychischen Erkrankungen leiden bzw. alkohol- oder drogenabhängig sind. Bei diesen Menschen besteht die Gefahr, dass sie sich bei Sanktionen noch stärker zurückziehen und noch weniger offen dafür sind, Hilfe anzunehmen.“
Die GRÜNEN wollen, dass das Grundrecht auf Existenzsicherung einfach und zuverlässig wahrgenommen werden kann. Jobcenter sollen zu echten Dienstleistern der Arbeitsuchenden werden und auch in diesen Fällen kooperativ mit ihnen zusammenarbeiten: „Wir stärken die Rechte der Leistungsberechtigten und setzen in der Grundsicherung nicht auf Sanktionen, sondern auf Motivation, Anerkennung und Beratung.“
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