Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion kritisiert, dass in Karlsruhe im Jahr 2018 im Jahresdurchschnitt über 550 erwerbstätige Empfänger*innen von Hartz-IV-Leistungen von Kürzungen betroffen waren. Darunter waren sogar rund 150 Familien mit Kindern, wie die Bundesagentur für Arbeit mit der Hartz-IV-Sanktionsstatistik für das Jahr 2018 bekannt gab.
Sanktionen bzw. die Kürzung von Leistungen der sogenannten Grundsicherung werden meist wegen Verstößen gegen die Meldepflicht ausgesprochen. Die durchschnittliche Kürzung betrug gut 20 %; knapp 50 Personen wurden sogar voll sanktioniert. Sie erhielten also lediglich noch Lebensmittelgutscheine.
Michael Borner, sozialpolitischer Fachsprecher der Fraktion beschreibt: „Mit weniger als dem Minimum zu leben heißt, bei Grundbedarfen wie Nahrung oder Kleidung sparen zu müssen.“
Die GRÜNEN verweisen darauf, dass Sanktionen zu sozialen Härten führen, die in unserem wohlhabenden Land – insbesondere, wenn Kinder betroffen sind – nicht hingenommen werden können. Sanktionen schaffen ein Klima der Angst in den Jobcentern und verschwenden Zeit- und Personalressourcen der dortigen Mitarbeitenden.
Verena Anlauf, sozial- und jugendpolitische Sprecherin ergänzt: „Es müssen andere Mittel gefunden werden, um Zugang zu diesen Familien zu erhalten. Kinder sollten nicht darunter leiden, wenn ihre Eltern z.B. Termine beim Jobcenter versäumt haben. Statt Kürzungen befürworten wir, dass in solchen Fällen geklärt wird, warum von den Familien Termine nicht wahrgenommen werden.“
In der mündlichen Verhandlung zu den Sanktionen im SGB II vor dem BVerfG im Januar wurde bereits scharfe Kritik am Sanktionsregime geäußert. Sie hat gezeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. „Wenn Minister Heil klug ist, kommt er dem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor“, so Sylvia Kotting-Uhl, Grünes Mitglied im Bundestag.
Die GRÜNEN fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die besonders für Familien und für kranke Menschen wichtig wäre. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf nicht an Gegenleistungen geknüpft sein.
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