Kein Verkauf von städtischen Wohnobjekten

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung verkauft grundsätzlich keine Grundstücke, die für Wohnbebauung geeignet sind, sondern vergibt sie in Erbpacht.
  2. Die Stadt weist die städtischen Gesellschaften an, grundsätzlich keine Wohnobjekte und keine Grundstücke mehr zu verkaufen.
  3. Begründete Ausnahmen davon werden im Gemeinderat bzw. bei den Gesellschaften im Aufsichtsrat beschlossen.

Sachverhalt/Begründung

Karlsruhe ist aus vielen Gründen eine äußerst attraktive Wohnstadt. Damit wird sie aber auch zum Zielobjekt derjenigen, die aus diesem Umstand eine maximale Rendite erwirtschaften wollen. Das führt zu ständig steigenden Preisen am Immobilienmarkt und zu erheblich gestiegenen Miethöhen. Dem sollte stärker als bisher entgegen gewirkt werden.

Die Stadt hat für Grundstücke, etwa des Landes, ein Vorkaufsrecht. Das sollte die Stadt möglichst nutzen.

Die Volkswohnung GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadtverwaltung und hat einen wesentlichen Anteil an den Wohnhäusern in Karlsruhe. Auch andere städtische Gesellschaften haben einzelne Wohnhäuser in ihrem Besitz. Über die städtischen Liegenschaften und diese Gesellschaften haben Verwaltung und Gemeinderat die Möglichkeit, günstigen Wohnraum anzubieten.

In der Vergangenheit hat die Volkswohnung auch Wohnungen neu erstellt, um sie dann zu veräußern. Dabei gibt es aber nur eine einmalige Chance, den Verkaufspreis selbst festzulegen. Nach einer Bindefrist von typischerweise fünf Jahren unterliegen diese Objekte anschließend dem normalen Marktgeschehen.

Deshalb sollten die Stadt und die städtischen Gesellschaften ihren Besitz grundsätzlich nicht mehr verkaufen, sondern ausschließlich vermieten oder in Erbpacht vergeben.

Nur so kann die Stadt dauerhaft günstigen Wohnraum sicherstellen.

„Grundsätzlich“ heißt, dass es Ausnahmen geben kann, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Einzelwohnungen oder wenn im Zuge einer Umlegung ein Rechtsanspruch besteht. Über diese Ausnahmen kann wie bisher der Gemeinderat bzw. der Aufsichtsrat entscheiden.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné, Zoe Mayer, Renate Rastätter, Christine Weber, Verena Anlauf, Joschua Konrad, Ekkehard Hodapp, Tim Wirth, Michael Borner

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 09.04.2019

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019:

Die Stellungnahmen schildern Vor- und Nachteile beider Vorgehensweisen ausführlich – kommen jedoch zum Schluss, wie bisher beides einzusetzen. Leider fanden wir für unsere Auffassung, dass die Stadt ihre Flächen im Eigentum behalten sollte, bei den beiden anderen großen Fraktionen keine Unterstützung. Allerdings sagte OB Mentrup zu, zukünftig Erbpacht häufiger in Betracht zu ziehen.

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