Änderungsantrag zu TOP 15 des Gemeinderates am 11.12.2018: Erlass eines Alkoholkonsumverbotes auf dem Werderplatz „Polizeiverordnung zum Alkoholkonsumverbot am Werderplatz nach drei Jahren evaluieren“

Antrag

  1. § 5 der Polizeiverordnung wird wie folgt geändert: Die Polizeiverordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Oktober 2021.
  2. Über eine weitere Verlängerung entscheidet der Gemeinderat auf der Basis einer Evaluation der durch das Alkoholkonsumverbot erreichten Wirkungen.

Sachverhalt/Begründung

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion betrachtet das Alkoholkonsumverbot an diesem Ort als derzeit einzig verbliebene Maßnahme, mit der die dort ansässige Szene wirksam erreicht werden kann.

Es kann jedoch nicht abgesehen werden, wie diese bisher noch nicht erprobte Maßnahme sich auswirken wird:

Wird der alkoholakzeptierende Aufenthaltsraum A³ angenommen?

Kommt es zu einer Verlagerung der Szene an andere öffentliche Orte?

Wir beantragen daher, dass die Wirkungen des Alkoholkonsumverbotes sorgfältig beobachtet werden und dass im Spätjahr 2021 – nach drei Sommerhalbjahren Erfahrungen – eine Evaluation in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Werderplatz vorgelegt wird.

Auf dieser Basis wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Unterzeichnet von:

Dr. Ute Leidig,  Michael Borner,  Verena Anlauf, Istvan Pinter

Aus dem Gemeinderat vom 11.12.2018:

Die GRÜNE Fraktion hat mit allen Beteiligten über Lösungen für den Werderplatz in der Südstadt diskutiert. Nach Abwägung der verschiedenen Interessen und Lösungsansätze haben wir zugestimmt, dass dort in den Sommermonaten außerhalb von Lokalen kein Alkohol konsumiert werden darf. Die Menschen aus der dortigen Szene waren in den letzten Jahren weder durch Sozialarbeit noch durch Ordnungskräfte zu erreichen.
Wir hoffen, dass das Angebot des Alkoholakzeptierenden Aufenthaltsraumes A³ in der Schützenstraße in Kombination mit dem Konsumverbot am Platz dazu führt, dass der öffentliche Raum wieder für alle Bürger*innen gut nutzbar ist.
Uns war wichtig, dass zeitnah geprüft wird, ob das Alkoholkonsumverbot die erhoffte Wirkung zeitigt. Allerdings wurde unser Änderungsantrag abgelehnt.

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