Antrag
- Die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) prüfen und berichten, welche kurzfristigen bzw. langfristigen Maßnahmen nötig sind, um an Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr die Orientierung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu erleichtern.
- Dies geschieht unter Einbeziehung von Betroffenen und deren Verbänden und Trägern. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls zu beteiligen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit könnte als Grundlage verwendet werden.
- Die Ergebnisse werden in den jeweils zuständigen Ausschüssen und im Aufsichtsrat VBK vorgestellt und beraten
Sachverhalt/Begründung
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht werden.
Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen (d.h. mit Einschränkungen z.B. beim Wahrnehmen und Erkennen) ist die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ein wichtiger Aspekt, um den Radius ihrer Aktivitäten und ihre Selbstständigkeit zu erhöhen. Was für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut ist, hilft auch vielen anderen Menschen, wie alten Menschen und Kindern, Menschen die wenig Deutsch sprechen oder kaum lesen können.
Als Hilfsmittel zur Orientierung für die Zielgruppen können zum Beispiel Piktogramme, ein Farbleitsystem oder eine unterbrechungsfreie Markierung auf dem Boden einbezogen werden. Wichtig sind auch die Verwendung „Leichter Sprache“ und die einfache Bedienbarkeit der Fahrkartenautomaten.
Das Projekt soll unter Einbeziehung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Trägern aus dem Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen entwickelt werden. Als erster Schritt soll eine Bestandsaufnahme gemacht werden, um herauszufinden, welche Schwierigkeiten bei der Orientierung im öffentlichen Nahverkehr bestehen. Es sollen mit der Zielgruppe Vorschläge erarbeitet werden, wie sich Menschen mit kognitiven Einschränkungen ohne fremde Hilfen orientieren können. Diese Vorschläge sollen zunächst provisorisch umgesetzt werden. Dadurch bleibt es möglich, weitere Veränderungen vorzunehmen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit und der Lebenshilfe (siehe https://web.archive.org/web/20181118190359/http://www.barrierefreiheit.de:80/kriterienkatalog.html) kann als eine Grundlage verwendet werden, um das Konzept zu erstellen.
Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mobil sein können, ist die Barrierefreiheit eine zentrale Voraussetzung. Dabei muss die gesamte Reisekette – von der Fahrkartenbeschaffung über den Zugang zu den Verkehrsstationen bis hin zu den Fahrzeugen selbst – berücksichtigt werden. Es wird nicht immer sofort vollständige Barrierefreiheit zu realisieren sein. In solchen Fällen ist es wichtig, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Es müssen also individuelle Anpassungen vorgenommen werden, die behinderten Menschen gleichberechtigte Mobilität ermöglichen.
Unterzeichnet von:
Michael Borner, Verena Anlauf, Joschua Konrad, Renate Rastätter, Ekkehard Hodapp, Dr. Ute Leidig
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 17.07.2018
Aus der Gemeinderatssitzung am 17.07.2017:
Leider ging die Antwort der Stadtverwaltung und der Verkehrsbetriebe größtenteils nicht auf unser Antragsbegehren ein, so dass wir den Antrag – dann unter Beteiligung der Lebenshilfe und der Verkehrsbetriebe – in den Sozialausschuss verwiesen haben.
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