Seit dem 01.11.2015 gilt in Karlsruhe die Mietpreisbremse. Demnach darf die Miete bei Neuvermietungen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die in Karlsruhe auf Basis des Mietspiegels bestimmt wird. Ausnahmen gibt es nur für Neubauten, bei umfassenden Modernisierungen oder über dem Mietspiegel liegenden Bestandsmieten.
Auf dem freien Immobilienmarkt werden in Karlsruhe jedoch oftmals Wohnungen angeboten, deren Mieten deutlich über dem Mietspiegel liegen. Michael Borner, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, führt in einer Anfrage zum Funktionieren der Mietpreisbremse als Beispiel eine Zwei-Zimmer-Wohnung in der Oststadt an, die zu einem Quadratmeterpreis von 20,83 € angeboten wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt hier bei 10, 95 €. Das ist nicht der einzige Fall von Mietwucher.
Somit drängt sich die Frage auf, ob die 2015 eingeführte Mietpreisbremse überhaupt Wirkung gebracht hat. „Kontrolliert die Stadt die Einhaltung der Mietpreisbremse und in welchem Umfang? Werden Wohnungssuchende bei der Einforderung ihrer Rechte durch die Stadtverwaltung, durch eine Anlaufstelle oder Hotline unterstützt?“, fragt Verena Anlauf, Mitglied im Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe.
„Die Bundesregierung betreibt mit ihrer angeblichen Mietpreisbremse Augenwischerei. Mieterinnen und Mieter werden nicht geschützt, Mieten nicht zuverlässig gebremst. Wir Grüne fordern, die Mietpreisbremse deutlich nachzuschärfen, Ausnahmen zurückzunehmen und eine Auskunftspflicht festzuschreiben. Wo Mietpreisbremse draufsteht, muss auch Mietpreisbremse drin sein!“, fordert die Karlsruher Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl.
„Überhöhte Mieten in Karlsruhe haben eine doppelt schädliche Wirkung: Zum einen führen sie zu einer sozialen Auslese, durch die sich Normalverdienende bald keine Wohnung im Stadtgebiet mehr leisten können. Und zum anderen besteht eine schädliche Wirkung in der Rückkopplung über den Mietspiegel, durch welche die Vergleichsmieten immer weiter nach oben getrieben werden“, so die Grünen.
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