Änderungsantrag zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung am 20. September 2016: Bebauungsplan „Südlich Haid-und-Neu-Straße 32-36 bis Rintheimer Straße“ Schallabsorbierende Fassadengestaltung

Antrag

Für die Fassaden zur Haid-und-Neu-Straße wird eine schallabsorbierende Oberflächengestaltung vorgeschrieben.

Sachverhalt/Begründung

In der Herrenalber Straße haben sich die dem dortigen großen Neubau gegenüberliegenden NachbarInnen darüber beschwert, dass sich die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr deutlich erhöht habe. Nach diesen Erfahrungen sollte ein solcher Effekt bei zukünftigen Bauvorhaben vermieden werden.

Die Stärke von Lärmreflexionen an Gebäuden entlang verkehrlich hochbelasteter Straßen ist offenbar im Voraus sehr schwer zu berechnen.

Um Risiken auszuschließen und angesichts der sicher nicht bedeutenden Kosten für eine solche Maßnahme, beantragen wir eine schallabsorbierende Oberflächengestaltung derjenigen Fassaden, die zur Haid-und-Neu-Straße ausgerichtet sind.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné                Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.09.2016

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