Wohnraum schaffen in Liegenschaften von Stadt, Land und Bund

Anfrage:

  1. Welche unbebauten Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öffentlichen Hand und stehen planungsrechtlich (Flächennutzungsplan, ggf. Bebauungsplan) für Wohnbebauung zur Verfügung? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund)
  2. Welche Grundstücke auf Karlsruher Gemarkung sind im Besitz der öffentlichen Hand und stehen planungsrechtlich noch nicht für Wohnbebauung zur Verfügung, sind aber grundsätzlich für Wohnungsbau geeignet? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund)?
  3. Welche leer stehenden oder untergenutzten Liegenschaften/Gebäude im öffentlichen Besitz sind grundsätzlich geeignet, um in eine Wohnraumnutzung überführt zu werden und welche Maßnahmen wären hierzu jeweils erforderlich? (Bitte getrennt auflisten für Stadt, Land und Bund)
  4. Was unternimmt die Stadtverwaltung aktuell, um die unter Punkt 1 bis 3 abgefragten Liegenschaften möglichst schnell für Wohnbauzwecke verfügbar zu machen und welche weiteren Schritte sind geplant?

Sachverhalt/Begründung

Der Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment hängt entscheidend von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen ab. Bund und Land haben zugesagt, Grundstücke zu Zwecken des Wohnungsbaus vergünstigt an die Kommunen abzugeben. Dies findet in Karlsruhe unseren Informationen nach allerdings bisher nicht in größerem Umfang statt.

Eine umfassende Übersicht über für Wohnungsbau geeignete Flächen im öffentlichen Besitz kann dazu beitragen, die betreffenden Grundstücke zu Wohnbauzwecken zu aktivieren. Darüber hinaus gibt es einige Liegenschaften mit Gebäuden im öffentlichen Besitz, die ggf. zu Wohnraumzwecken genutzt werden könnten. Hier sehen wir u.a. Potential im Bereich ehemaliger Kasernengelände.

Wo notwendig und im Sinne einer Innenentwicklung sinnvoll, sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung oder Wohnraumnutzung möglichst schnell geschaffen und der Eigentumsübergang ermöglicht werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach    Johannes Honnè     Dr. Ute Leidig      Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 16.02.2016

Aus der Gemeinderatssitzung am 16.02.2016:

Wir erfuhren, dass die Stadt Karlsruhe einige Flächen besitzt, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind. Die meisten davon wurden bereits im städtischen Baulandkataster online veröffentlicht. Auch im Zug der Weiterschreibung des regionalen Flächennutzungsplanes werden Brachflächen sowie Flächen an den Rändern des Stadtgebietes auf ihre mögliche Bebaubarkeit hin geprüft. Zu den Grundstücken von Land und Bund wird noch eine Antwort nachgereicht.

Ergänzung der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 16.02. für die Gemeinderatssitzung am 20.09.2016

Aus der Gemeinderatssitzung am 20.09.2019:

Erst in der September-Sitzung des Gemeinderates wurden uns nun einige wenige Landesgrundstücke genannt, auf denen Wohnungsbau möglich wäre. Diese waren jedoch bereits im März in einem Abgeordnetenbrief an die GRÜNEN Landtagsabgeordneten auflistet worden. Und der Bund habe in Karlsruhe keinerlei für Wohnzwecke geeignete Flächen oder Immobilien. Warum hat diese Antwort so lange auf sich warten lassen?

Verwandte Artikel