Neufassung der Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen – zunächst keine GPS-Erfassung von Abhol- und Zielorten – Änderungsantrag zu TOP 15 der Gemeinderatssitzung am 29. September 2015

Auf Seite 3 der Vorlage über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen werden im Punkt 3 – Intensivierung der Missbrauchskontrollen – im ersten Absatz die Worte „Abgleich des Abhol- und Zielortes mittels GPS“ gestrichen.

Dem Text wird hinzugefügt: „Eine Erfassung von Abhol- und Zielorten mittels GPS, um diese im Bedarfsfall abgleichen zu können, erfolgt erst, wenn die durch den Beirat für Menschen mit Behinderungen angeforderte Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis kommt, dass dies unbedenklich umgesetzt werden kann.“

Sachverhalt/Begründung

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat in seinen Sitzungen vom 22. Mai und 03. Juli diesen Jahres kritisiert, dass die Orte von Beginn und Ende der Beförderungen mittels GPS-Technik ermittelt und festgehalten werden sollen, weil aus diesen Informationen Bewegungsprofile einzelner oder mehrerer Personen abgeleitet werden können.
Um überprüfen zu lassen, ob bei einem solchen Vorgehen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, wurde der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten.

Im Sozialausschuss am 29.Juli wurde mündlich zugesagt, GPS-Daten erst dann zu erheben, wenn diese Stellungnahme vorliegt.
Eine schriftliche Gemeinderatsvorlage soll dem Stand der aktuellen Vereinbarungen entsprechen.

Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach     Michael Borner     Alexander Geiger

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